Rechtsprechung
| LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Positive Forderungsverletzung aus einem Waschvertrage; Schäden an einem Fahrzeug während eines Waschvorgangs in einer Waschanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
"Sehr geehrte Frauen und Herren"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Werkvertragsrecht; Sicherungsmaßnahmen eines Betreibers einer Waschanlage
Verfahrensgang
- AG Bonn, 05.05.1994 - 4 C 490/93
- LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 264
- NZV 1995, 155
- VersR 1996, 247
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72
Ausbruch eines Feuers in einer Siloanlage - Freistellung von der Haftung für …
Auszug aus LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, anerkannt, daß die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage zum Schutz des Eigentums des Waschanlagenbenutzers so umfassend sein müssen, daß auch bei einem fehlerhaften Verhalten des Benutzers der Anlage keine Schäden entstehen (BGH NJW 1975, 686; OLG München NJW 1974, 1143 [OLG München 31.01.1974 - 1 U 3104/73] ; zustimmend Padeck VersR 1989, 541 (545 f)). - OLG München, 30.06.1982 - 19 U 4240/81
Auszug aus LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94
Nur gegen völlig ungewöhnliche und grob fahrlässige Verstöße des Benutzers der Waschanlage muß der Waschanlagenbetreiber keine Sicherungsmaßnahmen treffen (OLG München OLGZ 1982, 381 ff) Aufgrund dieser Sicherungspflichten hätte der Beklagte auch für den Fall, daß ein Fahrzeug nicht vollständig gerade in dem Trockenbereich der Anlage steht, Vorsorge treffen müssen, daß eine Beschädigung an dem Fahrzeug nicht eintreten kann. - OLG München, 31.01.1974 - 1 U 3104/73
Auszug aus LG Bonn, 02.11.1994 - 5 S 123/94
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, anerkannt, daß die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage zum Schutz des Eigentums des Waschanlagenbenutzers so umfassend sein müssen, daß auch bei einem fehlerhaften Verhalten des Benutzers der Anlage keine Schäden entstehen (BGH NJW 1975, 686; OLG München NJW 1974, 1143 [OLG München 31.01.1974 - 1 U 3104/73] ; zustimmend Padeck VersR 1989, 541 (545 f)).
- LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - 2 O 8988/16
Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter …
Richtig hieran ist allerdings, dass der Waschanlagenbetreiber gegen völlig ungewöhnliche und grob fahrlässige Verstöße des Benutzers keine Sicherungsmaßnahmen treffen muss (LG Bonn MDR 1995, 264; OLG München, 30.6.1982 - 19 U 4240/81, BeckRS 2012, 20785).Dies zeigt schon der Umstand, dass es zur streitgegenständlichen Konstellation immer wieder (veröffentlichte) Gerichtsurteile gibt (z.B. AG Dresden, 09.06.2015 - 116 C 4515/14, juris; AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01, juris LG Bonn MDR 1995, 264).
Rn. 22 Im Ergebnis musste die Beklagte mit einem - wie geschehen - falschen Positionieren eines Fahrzeugs in Querrichtung rechnen und dem durch entsprechende Ausgestaltung des Anlagenbetriebes Rechnung tragen (so i.E. auch AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01, juris; LG Bonn MDR 1995, 264; a.A. AG Dresden, 09.06.2015 - 116 C 4515/14, juris).
- AG Dresden, 09.01.2015 - 116 C 4515/14
Autowaschanlage: Fahrzeugbeschädigung aufgrund der Fehlbenutzung
Grundsätzlich müssen die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage zum Schutz des Eigentums des Waschanlagenbenutzers so umfassend sein, dass auch bei einem fehlerhaften Verhalten des Benutzers keine Schäden entstehen (LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94 m.w.N.).Hinsichtlich völlig ungewöhnlicher und grob fahrlässiger Verstöße des Benutzers muss der Waschanlagenbetreiber hingegen keine Sicherungsmaßnahmen treffen (LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2010, 1 S 23/10; AG Limburg, Urteil vom 22.07.2004, 4 C 1299/03; LG Bonn, Urteil vom 02.11.1994, 5 S 123/94).
- AG Aachen, 04.04.2002 - 80 C 71/01
Waschanlage
Zu den wesentlichen Vertragspflichten des Waschanlagebetreibers gehört mithin die Pflicht, bei der Erfüllung des Waschvertrages das Eigentum des Kunden zu schützen, dass heißt, konkret den PKW vor Beschädigungen beim Waschvorgang zu bewahren (vgl. LG Bonn, MDR 1995, 264, 265).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.01.1994 - 6 U 83/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorläufige Festnahme; Blutprobe; Polizei; Dringender Verdacht; Alkohol; Kfz; Beamter; Schuldhaftes Handeln
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 661
- VersR 1996, 247
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00
Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung - …
Dabei entlastet es den Schädiger nicht, wenn er auf eine Konstitution des Geschädigten trifft, die den Schadenseintritt erleichtert oder vergrößert: Wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen in seiner Gesundheit beeinträchtigt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als ob er einen Gesunden verletzt hätte (z.B. BGH NJW 1993, 2234; OLG Hamm, VersR 1996, 247 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 3 U 6/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis der Kausalität für Folgeschäden bei unstreitiger …
Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 1989, 2616 (2617); NJW 1993, 2234; VersR 1993, 55; DAR 1996, 351 (352); OLG München, VersR 1991, 1391; OLG Hamm, VersR 1996, 247;… Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kap. 1, Rdnr. 6).
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