Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.10.1994 - 23 U 38/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinterbliebene; Rentenversicherungsbefreiende Privatversicherung; Bezugsberechigung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Lebensversicherung; Begünstigung der ,,Hinterbliebenen i. S. §§ 40 bis 44 AVG'' nur für die Dauer der Rentenbezugsberechtigung
Papierfundstellen
- VersR 1996, 358
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.07.2015 - IV ZR 437/14
Kapitallebensversicherung: Auslegung einer Erklärung des Versicherungsnehmers …
Insbesondere bleiben nachträgliche Überlegungen oder Absichtserklärungen des Versicherungsnehmers außer Betracht, wenn sie dem Versicherer nicht so mitgeteilt worden sind, dass dieser nach objektivem Empfängerhorizont den Inhalt einer etwaigen Bezugsrechtsänderung erkennen kann (…vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 2014 - IV ZR 243/12, VersR 2013, 1121 Rn. 14; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 358, 359;… Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 185, Rn. 17). - OLG Köln, 20.01.1999 - 5 U 221/97
Bezeichnung des Bezugsberechtigten in der Lebensversicherung
Rn. 7 Als Auslegungsgrundsatz bei der Bezugsberechtigung gilt, dass der bei der Festlegung des Bezugsrechts vorhandene und gegenüber dem Versicherer zum Ausdruck gekommene Wille maßgeblich ist (vgl. BGH in VersR 1987, 659 und in VersR 1975, 1020; OLG Frankfurt/Main in VersR 1996, 358). - LG Wuppertal, 25.03.2021 - 4 O 288/20 Die das Bezugsrecht ändernde Erklärung muss aber wegen ihres Verfügungscharakters hinreichend deutlich sein und klar erkennen lassen, in welcher Weise die Bezugsberechtigung geändert werden soll (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.10.1994, 23 U 38/94 = r + s 1996, 326).
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