Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUZB § 2 Abs. 1
Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Landwirt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufsunfähigkeit; Landwirtschaftsmeister; Gesundheitliche Beeinträchtigung
Papierfundstellen
- VersR 1996, 48
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93
Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94
Da er diese Kenntnisse vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erworben hatte, sind sie bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1994, - IV ZR 300/93). - BGH, 16.03.1994 - IV ZR 110/92
Feststellung des ausgeübten Berufs in der BB-BUZ
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94
Maßgebend für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die Tätigkeit, die der Kläger konkret bis zu dem Zeitpunkt ausgeübt hat, für den er ihren bedingungsgemäßen Eintritt geltend macht (BGH, VersR 1994/587 2. a)). - LG Frankfurt/Main, 06.05.1993 - 5 O 279/92
Keine Eintrittspflicht für Armbruch bei wettkampfmäßigem "Armdrücken"
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94
Unter diesen Umständen hätte der Kläger als mitarbeitender Betriebsinhaber vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen gehabt, daß ihm in seinem umorganisierten Betrieb trotz gestiegenem wirtschaftlichen Erfolg keine Tätigkeitsfelder verblieben sind, in denen er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch in einem Umfang mitarbeiten konnte, den die Berufsunfähigkeit ausschließt (vgl. BGH, VersR 1994/206 2.b)), ohne an, seiner Gesundheit Raubbau zu treiben (BGH, VersR 1994/588 2. b)), weil er noch mindestens halbschichtig mitarbeitete (BGH, VersR 1995/87 IV). - OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 382/92
Berufsunfähigkeit bei selbständiger Berufstätigkeit
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.1995 - 8 U 2117/94
Unter diesen Umständen hätte der Kläger als mitarbeitender Betriebsinhaber vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen gehabt, daß ihm in seinem umorganisierten Betrieb trotz gestiegenem wirtschaftlichen Erfolg keine Tätigkeitsfelder verblieben sind, in denen er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch in einem Umfang mitarbeiten konnte, den die Berufsunfähigkeit ausschließt (vgl. BGH, VersR 1994/206 2.b)), ohne an, seiner Gesundheit Raubbau zu treiben (BGH, VersR 1994/588 2. b)), weil er noch mindestens halbschichtig mitarbeitete (BGH, VersR 1995/87 IV).
- BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03
Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers
Er setzt neben der Kenntnis der Gefahrerheblichkeit des betreffenden Umstandes die billigende Erkenntnis voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in der Entscheidung über den Abschluß des Versicherungsvertrages beeinflußt werden (vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Mai 1957 - II ZR 56/56 - VersR 1957, 331; Senatsurteil vom 11. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 1996, 48).
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