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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.1995 - 20 U 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8063
OLG Hamm, 31.05.1995 - 20 U 63/95 (https://dejure.org/1995,8063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1995 - 20 U 63/95 (https://dejure.org/1995,8063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 20 U 63/95 (https://dejure.org/1995,8063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einverständnis; Ausschlußklausel; Bevollmächtigung; Agent; Willenserklärung; Versicherungsschein; Vertragsbestandteil; Gesellschaft; Beiblatt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1497
  • VersR 1996, 829
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 28.01.2021 - 11 U 191/19

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Kosten einer Durchsuchung nach …

    Vielmehr genügt es, wenn dem Versicherungsschein weitere Unterlagen beigefügt werden und der Schein ausdrücklich auf sie verweist, so dass sich das Gesamtdokument für den Versicherungsnehmer als eine Einheit darstellt (…vgl. Armbrüster, a. a. O.; OLG Hamm, Urteil vom 31.05.1995 ‒ 20 U 63/95 -, juris).
  • LG Dortmund, 22.07.2009 - 2 O 322/08

    Betriebshaftplichtversicherung, Ausschluss, Intransparenz

    Dass es sich bei der Hinzufügung eines Ausschlusstatbestandes um eine relevante Abweichung handelt, die die Hinweispflicht auslöst, liegt auf der Hand (vgl. hierzu auch OLG Hamm, VersR 1996, 829;… Prölss/Martin, a.a.O., § 5 VVG, Rdn. 3).
  • LG Hamburg, 30.07.2008 - 302 O 436/07

    Private Unfallversicherung: Vereinbarung der nicht im Versicherungsschein …

    Entgegen der Auffassung des Klägers, der sich dazu auf Prölss/Martin , a.a.O., § 3, Rn. 45 a.E. und die dort zitierten Entscheidungen des BGH (VersR 1989, 395 ff.) sowie des OLG Hamm (VersR 1996, 829 ff. = NJW-RR 1996, 1496 ff.) bezieht, führt allein dieser Verweis nicht dazu, dass sämtlich in den beigefügten und mit dem Versicherungsschein fest verbundenen AVB der Beklagten genannten Leistungen Vertragsinhalt wurden.
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