Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 U 227/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbständige Frisuermeisterin; Berufsunfähigkeit; Verweisung; Nischentätigkeit; Arbeitsmarkt
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 218
- VersR 1996, 879
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit
Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die dem Versicherten angesonnene Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928). - OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter …
Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (so BGH NJW-RR 1999, 1471 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928). - OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02
Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem …
Die Verweisung auf den Vergleichsberuf verstößt nur dann gegen Treu und Glauben, wenn der Versicherungsnehmer gerade wegen der Gesundheitsbeeinträchtigung, die ihm die Fortführung seines bisherigen Berufs unmöglich macht, auch keinen Arbeitsplatz innerhalb des für ihn an sich noch ausübbaren Vergleichsberufs finden kann (…Prölss-Voit, § 2 BUZ Rnr. 49) oder wenn lediglich sogenannten Nischenarbeitsplätze in Betracht kommen, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt (Senat VersR 1996, 879; VersR 2001, 972).
- OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07
Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit …
Dabei ist aber vorauszusetzen, dass es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (…vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 , NJW-RR 1999, 1471 (1472) unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86 [OLG Karlsruhe 18.02.1993 - 12 U 249/92] ; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 879;… Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 -11, VersR 2004, 1401-1405, [...] Rdnr. 38; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921 (928)). - OLG Frankfurt, 14.01.1998 - 7 U 224/96
Anspruch auf Befreiung von Beiträgen zu einer privaten Lebensversicherung infolge …
Es mag dahinstehen, ob einige der von der Beklagten aufgezeigten Vergleichsberufe in Wirklichkeit nur sog. Nischentätigkeiten, also da und dort vielleicht anzutreffende Arbeitsplätze, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, darstellen (vgl. OLG Düsseldorf r + s 1996, 37, 38 und OLG Karlsruhe VersR 1995, 86, 88).Auf eine im Ergebnis überwiegende Verkaufstätigkeit (ohne besondere Ausbildung), wenn nicht gar nur Lagerarbeiten (wie das Einräumen von Waren) braucht sie, die einen anerkannten Lehrberuf mit entsprechender sozialen Stellung ausübte, sich nicht verweisen zu lassen (vgl. auch OLG Düsseldorf r + s 1996, 37, 38).
- OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97
Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe
Es kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob für die genannten Verweisberufe überhaupt der erforderliche allgemeine Zugang zum Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu z.B. OLG Karlsruhe r+s 1995, 34; OLG Düsseldorf r+s 1996, 37); zum Teil dürfte es sich bei den genannten Berufen um bloße "Nischentätigkeiten" - da und dort vielleicht anzutreffende Arbeitsplätze, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt - handeln. - OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04
Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben, solange es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfang gibt (BGH NJW-RR 1999, 1471; OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879).
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