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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11080
OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 U 229/95 (https://dejure.org/1996,11080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl Aufrechnung Leasingvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 387, VVG § 35 b
    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl Aufrechnung Leasingvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachversicherung eines geleasten Fahrzeugs als Fremdversicherung des Leasingnehmers zugunsten des Leasinggebers; Leasinggeber als materiell-rechtlicher Forderungsinhaber; Aufrechnung mit einer Forderung eines einwilligenden Dritten; Begriff der Mahnung

Verfahrensgang

  • LG Köln - 24 O 103/95
  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1265
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Verzug bei nachehelichem Unterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Rn. 15 Unentschieden bleiben kann die weitere Frage, ob die Versicherungsleistung zu diesem Zeitpunkt überhaupt fällig war - denn eine vor Fälligkeit erhobene Mahnung ist wirkungslos (BGHZ 77, 64; BGH NJW 92, 1956).
  • BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Dies ist dann der Fall, wenn sich der Beklagte gegenüber der Klageforderung mit der Aufrechnung verteidigt, der der Kläger den formellen Einwand entgegensetzt, die Aufrechnung sei nicht zulässig und zugleich materiell-rechtliche Einwendungen gegen deren Begründetheit erhebt (BGH MDR 61, 932 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 115/92

    Ausgestaltung der Fälligkeit von Geldleistungen eines Teilkaskoversicherers bzw. …

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Dahinstehen kann auch die Frage, ob die Versicherungsleistung vor dem 14.1.1994 wegen verzögerter Regulierung fällig gewesen wäre; der Versicherer ist jedenfalls berechtigt, das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen abzuwarten, soweit diese auf die Klärung der Frage gerichtet sind, ob das versicherte Fahrzeug tatsächlich entwendet wurde (OLG Karlsruhe r + s 93, 443).
  • LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88
    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95
    Rn. 10 Der Schuldner - hier der Versicherungsnehmer als Prämienschuldner - indes kann nur mit eigenen Ansprüchen aufrechnen; mit der Forderung eines Dritten kann der Schuldner auch mit dessen Einwilligung nicht aufrechnen (BGH NJW-RR 88, 1150;… Palandt-Heinrichs, § 387, Rz. 5).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 20 U 71/02

    Zu Entschädigungsansprüchen des Versicherten aus Kaskoversicherungen bei …

    Damit aber kann der Versicherungsnehmer, der eine Kaskoversicherung für fremde Rechnung abgeschlossen hat, mit der seiner Verfügungsbefugnis unterliegenden Forderung des Versicherten gegen Ansprüche des Versicherers aufrechnen (ebenso Lorenz, VersR 97, 1267, Anmerkung zu OLG Köln, VersR 97, 1265 ff.).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines …

    Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307;… Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).
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