Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 99 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 5 GOZ - Gebührenbemessung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 611 § 612; GOZ
Berechnung von über der Regelspanne liegende Gebühr durch Zahnarzt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung einer umfangreichen Kiefer- und Zahnbehandlung nach Verkehrsunfall; Rückzahlung überzahlten Honorars; Vergütung für privatärztliche Behandlung; Erwartung der Erstattung durch Krankenversicherer; Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung; Bedeutung des ...
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Privatliquidation - Kann in der Rechnung abweichend vom HKP der Multiplikator erhöht werden?
- 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zahnarzt grundsätzlich an Heil- und Kostenplan gebunden
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.07.1995 - 25 O 358/94
- OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95
Papierfundstellen
- VersR 1997, 1362
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
Auszug aus OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95
Bei ambulanten ärztlichen Eingriffen, zu denen im Regelfall auch die zahnärztliche Behandlung gehört, kann - anders als im Rahmen stationärer Behandlungen durchgeführten Eingriffen - die Aufklärung am Tage des Eingriffs genügen, wenn dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt bleibt (vgl. BGH NJW 1994, 3009). - LG Köln, 12.07.1995 - 25 O 358/94
Auszug aus OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95
Auf Berufung und Anschlußberufung wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 12. Juli 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 358/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:.
- OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 31/06
Zahnarzthonorar: Verbindlichkeit eines Heil- und Kostenplanes bei erkennbarer …
Weitere Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Patient vor der Behandlung auf den möglichen Eintritt einer solchen Schwierigkeit hingewiesen wird, es sei denn, dass dies nicht vorhersehbar war (vgl. OLG Köln VersR 1997, 1362). - OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97
Überschreiten der Kostenschätzung durch Zahnarzt, Zahnarzt, Kostenschätzung, …
Rn. 4 Der Senat hat sich bereits wiederholt mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit die Kostenansätze im Rahmen eines zahnärztlichen Heil- und Kostenplans den Zahnarzt "binden" (siehe hierzu die Entscheidungen 5 U 52/96 - Urteil vom 23.10.95 und 5 U 196/95 - Urteil vom 21.08.1996). - OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …
Ob - wie die Kammer annimmt - die Regelspanne zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen Gebührensatz die gesamte Bandbreite normaler Schwierigkeitsgrade ärztlicher Behandlung abdeckt und bereits die Bemessung nach dem Regelhöchstsatz einen über dem Durchschnitt liegenden Schwierigkeitsgrad der Behandlung und einen ebensolchen Zeitaufwand voraussetzt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (…bejahend: Bach/Moser, a.a.O., nach § 1 MB/KK Rn 42; Haberstroh, VersR 2000, 538, 539; a. A. OLG Koblenz NJW 1988, 2309; OLG Köln VersR 1997, 1362).
- OLG Köln, 23.10.1996 - 5 U 52/96
Zahnärztlicher Honoraranspruch; Liquidierung des Regelhöchstsatzes; Keine …
Rn. 5 Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21.08.1996 - 5 U 196/95 - entschieden hat, folgt aus § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ, daß eine Gebühr in der Regel nur zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen des Gebührensatzes bemessen werden darf. - OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
Anspruch eines Zahnarztes auf Zahlung von Kosten der Interiumsversorgung unter …
Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362). - AG Berlin-Mitte, 04.07.2024 - 122 C 82/23
Eine palliative Ganzhirnbestrahlung rechtfertigt keinen erhöhten Gebührensatz
Ein darüber liegender Satz darf nur abgerechnet werden, wenn besondere Umstände vorliegen, da "übliche" Schwierigkeiten bereits von der Regelhöchstgebühr umfasst sind (BGH NJW 1988, 2304; OLG Köln VersR 1997, 1362; VersR 1998, 1285). - VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 28.04.2011 - 1 VG 9/07 OLG Köln, Urteile vom 16.06.1997 - 5 U 35/97 - , VersR 1998, 1284 f., und vom 21.08.1995 - 5 U 196/05 - , VersR 1997, 1362.
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