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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2349
OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95 (https://dejure.org/1996,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.1996 - 5 U 196/95 (https://dejure.org/1996,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 1996 - 5 U 196/95 (https://dejure.org/1996,2349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 99 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 5 GOZ - Gebührenbemessung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 612; GOZ
    Berechnung von über der Regelspanne liegende Gebühr durch Zahnarzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung einer umfangreichen Kiefer- und Zahnbehandlung nach Verkehrsunfall; Rückzahlung überzahlten Honorars; Vergütung für privatärztliche Behandlung; Erwartung der Erstattung durch Krankenversicherer; Unwirksamkeit einer Honorarvereinbarung; Bedeutung des ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Privatliquidation - Kann in der Rechnung abweichend vom HKP der Multiplikator erhöht werden?

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zahnarzt grundsätzlich an Heil- und Kostenplan gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1362
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93

    Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95
    Bei ambulanten ärztlichen Eingriffen, zu denen im Regelfall auch die zahnärztliche Behandlung gehört, kann - anders als im Rahmen stationärer Behandlungen durchgeführten Eingriffen - die Aufklärung am Tage des Eingriffs genügen, wenn dadurch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gewahrt bleibt (vgl. BGH NJW 1994, 3009).
  • LG Köln, 12.07.1995 - 25 O 358/94
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95
    Auf Berufung und Anschlußberufung wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 12. Juli 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 358/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 31/06

    Zahnarzthonorar: Verbindlichkeit eines Heil- und Kostenplanes bei erkennbarer …

    Weitere Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Patient vor der Behandlung auf den möglichen Eintritt einer solchen Schwierigkeit hingewiesen wird, es sei denn, dass dies nicht vorhersehbar war (vgl. OLG Köln VersR 1997, 1362).
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 5 U 35/97

    Überschreiten der Kostenschätzung durch Zahnarzt, Zahnarzt, Kostenschätzung, …

    Rn. 4 Der Senat hat sich bereits wiederholt mit der Frage zu befassen gehabt, inwieweit die Kostenansätze im Rahmen eines zahnärztlichen Heil- und Kostenplans den Zahnarzt "binden" (siehe hierzu die Entscheidungen 5 U 52/96 - Urteil vom 23.10.95 und 5 U 196/95 - Urteil vom 21.08.1996).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01

    Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …

    Ob - wie die Kammer annimmt - die Regelspanne zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen Gebührensatz die gesamte Bandbreite normaler Schwierigkeitsgrade ärztlicher Behandlung abdeckt und bereits die Bemessung nach dem Regelhöchstsatz einen über dem Durchschnitt liegenden Schwierigkeitsgrad der Behandlung und einen ebensolchen Zeitaufwand voraussetzt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (…bejahend: Bach/Moser, a.a.O., nach § 1 MB/KK Rn 42; Haberstroh, VersR 2000, 538, 539; a. A. OLG Koblenz NJW 1988, 2309; OLG Köln VersR 1997, 1362).
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