Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.05.1996 - 6 U 217/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 13 Nr. 2 (a.F.)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pkw; Kfz; Änderungsantrag; Neupreisregelung; Neufahrzeug; Versicherungsschein
Papierfundstellen
- VersR 1997, 306
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.07.2008 - 9 U 121/07
Regulierung eines Schadens in der Hausratversicherung
Ein entsprechender Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer - etwa bei veränderten Umständen - beantragt, auf der Grundlage der bisherigen Bedingungen abschließen zu wollen und der Versicherer sodann gegenüber dem Antrag geänderte Bedingungen policiert (vgl. zum Fahrzeugwechsel bei AKB OLG Frankfurt, VersR 1998, 1540; OLG Hamm, VersR 1997, 306; 2000, 719). - OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1716/97
Anrechnung des Restwerts oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges …
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