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| OLG Hamburg, 16.11.1995 - 6 U 57/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Gebäudeeigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Lichtschacht; Fensterputzer; Eigentümer; Mitverschulden
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 16.11.1995 - 6 U 57/95
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 45/96
Papierfundstellen
- VersR 1997, 376
Wird zitiert von ...
- LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18
Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers
Insofern unterscheidet sich die Situation grundlegend von anderen Konstellationen, in welchen Verkehrssicherungspflichten für bestimmte Gebäudeteile von vorneherein verneint wurden (z. B. OLG Hamburg VersR 1997, 376: Klettern auf ein Dach; ebenso die beklagtenseits zitierte Entscheidung OLG Hamm NZV 2001, 471: Nächtliches unbefugtes Betreten einer Baustelle durch einen Erwachsenen: der Kläger betrat vorliegend gerade nicht ein komplettes Grundstück unbefugt, sondern benutzte, nachdem er sich im Gebäude befugtermaßen aufhielt, lediglich einen Verkehrsweg, welcher für die Nutzung außerhalb von Notfällen nicht konzipiert war).
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