Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.11.1995 - 6 U 57/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15448
OLG Hamburg, 16.11.1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,15448)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,15448)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 1995 - 6 U 57/95 (https://dejure.org/1995,15448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,15448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Gebäudeeigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Lichtschacht; Fensterputzer; Eigentümer; Mitverschulden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Insofern unterscheidet sich die Situation grundlegend von anderen Konstellationen, in welchen Verkehrssicherungspflichten für bestimmte Gebäudeteile von vorneherein verneint wurden (z. B. OLG Hamburg VersR 1997, 376: Klettern auf ein Dach; ebenso die beklagtenseits zitierte Entscheidung OLG Hamm NZV 2001, 471: Nächtliches unbefugtes Betreten einer Baustelle durch einen Erwachsenen: der Kläger betrat vorliegend gerade nicht ein komplettes Grundstück unbefugt, sondern benutzte, nachdem er sich im Gebäude befugtermaßen aufhielt, lediglich einen Verkehrsweg, welcher für die Nutzung außerhalb von Notfällen nicht konzipiert war).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht