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Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 21.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.1995 - 23 U 77/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12855
OLG Frankfurt, 15.03.1995 - 23 U 77/94 (https://dejure.org/1995,12855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.1995 - 23 U 77/94 (https://dejure.org/1995,12855)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 1995 - 23 U 77/94 (https://dejure.org/1995,12855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sportbootkaskoversicherung; Transport des Bootes; Risikoausschlußklausel; Obliegenheitsverletzung; Gefahrerhöhung; Ungeeignetes Transportmittel; Unabwendbares Ereignis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 24
  • VersR 1997, 446
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 130/04

    Unzureichende betriebliche Anweisungen zur Sicherung und Bewachung von …

    Dies gilt auch für die Klausel Nr. 9.1.2 AVB der Bekl. Klauseln dieser Art, die eine Sicherung oder Bewachung des versicherten bzw. gefährdeten Gegenstands anordnen, werden, wie der Senat bereits angenommen hat, als Obliegenheiten angesehen, weil auch damit ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten beschrieben wird (vgl. Senat VersR 1998, 362 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Sicherung" zu sorgen sei; BGH VersR 2003, 445 für die Klausel, der VN habe für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Sicherung beladener Fahrzeuge zu sorgen; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 456 für die hier zur beurteilende Klausel; OLG Hamm VersR 1993, 1519 für die Klausel, dass für "ordnungsgemäße Überwachung" zu sorgen sei; OLG Frankfurt/M. VersR 1997, 446 für die Klausel, dass ein Boot nur auf geeignetem Transportmittel transportiert werden dürfe, sachgemäß verladen und befestigt sein müsse).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,21952
LG Stuttgart, 21.12.1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 16 S 171/95 (https://dejure.org/1995,21952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rechtsschutz (Übernahme der angefallenen Anwaltskosten); Zum Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls (drohende Kündigung) im Bereich Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer …

    Dabei wird zum Teil darauf abgestellt, ob sich der Versicherungsnehmer der angedrohten Kündigung begründet widersetzt hat (z.B. LG Göttingen AnwBl. 1983, 335; LG Stuttgart VersR 1997, 446 = zfs 1997, 230), diese also (objektiv) rechtswidrig war (z.B. AG Tettnang AnwBl. 1997, 292).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 719/05

    Anspruch auf "Arbeits-Rechtsschutz", wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines …

    Dagegen hat er sich versichert (…vgl. BGH, aaO;… siehe auch Harbauer-Maier, aaO, Rdnr. 45, m.w.N.; LG Baden-Baden, NJW-RR 1997, 790; LG Stuttgart, VersR 1997, 446; LG Darmstadt, VersR 2000, 51).
  • LG Köln, 19.09.2002 - 24 S 20/02
    In der Rechtsprechung wird das Problem der drohenden Beendigung eines Arbeitsverhältnis durch Kündigung und der Frage, ob der drohende Zustand an sich schon einen Verstoß und damit ein Versicherungsfall im Sinne der Rechtsschutzversicherung darstellt, unterschiedlich gelöst (vgl. van Bühren/Bauer Handbuch Versicherungsrecht, § 12 Rdn 245; für den Versicherungsfall: Landgericht Hannover r+s 1997, 202; Landgericht Essen Z.f.S. 97, 272; LG Stutgart, VersR 97, 446; Amtsgericht Bergisch Gladbach r+s 97, 69; LG Baden-Baden, NJW-RR 97, 790; gegen Versicherungsfall: Amtsgericht Köln ZfS 98, 32; Amtsgericht Köln r+s 97, 377; Amtsgericht Freiburg, r+s 97, 163 und soweit ersichtlich zuletzt Amtsgericht Hannover r+s 2001, 250).

    Das Landgericht Stuttgart hat in der zitierten Entscheidung (VersR 97, Seite 446) unter Berufung auf Harbauer die Auffassung vertreten, daß ein mit Sicherheit drohender Rechtsverlust einem bereits eingetretenen Rechtsverlust gleichzustellen ist.

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