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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 113/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3475
OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 113/95 (https://dejure.org/1996,3475)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.1996 - 5 U 113/95 (https://dejure.org/1996,3475)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 5 U 113/95 (https://dejure.org/1996,3475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847
    Aufklärungspflicht des Arztes bei neuen Operationsmethoden; 30.000 DM Schmerzensgeld wegen Folgeoperationen und -behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Arzt; Blinddarmoperation; Aufklärungspflicht; Schmerzensgeld; Folgeoperation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzt; Blinddarmoperation; Aufklärungspflicht; Schmerzensgeld; Folgeoperation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 533
  • VersR 1997, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491;… OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386;… Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387;… vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312;… MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 8 U 194/03

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Auswahl der Behandlungsmethode …

    Begibt sich aber ein Arzt mit der von ihm vorgeschlagenen Behandlungsmethode auf Neuland mit noch nicht vollständig geklärten Risiken, muss der Patient über diese Tatsache sowie die Vor- und Nachteile dieser und alternativer Verfahren aufgeklärt werden (OLG Karlsruhe MedR 2003, 229; OLG Oldenburg, VersR 1997, 75-77, NJW-RR 1997, 533-535; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2002 - 7 U 102/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

    Ist eine Behandlungsmethode noch nicht wissenschaftlich anerkannt, hat der Arzt darauf hinzuweisen, dass sich die Methode noch in der Erprobungsphase befindet und unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind (…Geiß/Greiner Arzthaftpflicht B II Rz. 387, S. 159; OLG Oldenburg VersR 1997, 491).
  • OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04

    Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" - …

    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
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