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| OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 7 U 86/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1997, 822
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 110/01
Positive Vertragsverletzung des Vertrages durch falsche Angabe der Temperatur; …
Es ist der Vorgang, der die Schädigung des Dritten und damit die Haftpflicht unmittelbar herbeiführt (vgl. BGHZ 43, 88 (93); BGH, VersR 1965, 325 (326); VersR 1966, 745; VersR 1969, 694; Senat, r+s 1994, 332; r+s 1999, 499; OLG Hamburg, VersR 1997, 1391 (1392); wohl auch OLG Stuttgart, VersR 1997, 822;… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 5 AHB, Rn 2;… Johannsen in Bruck-Möller-Johannsen, VVG, 8. Aufl., IV, Anm F 76; Möller in Bruck-Möller-Johannsen, § 62, Anm 31; Littbarski, AHB, § 5 Rn 49;… Späte, a.a.O., § 5, Rn 18;… Schmalzl, a.a.O., Rn 160; a.A: Beckmann in Berliner Kommentar zum VVG, § 62, Rn 41). - OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsfall tritt daher erst dann ein, wenn das Grundwasser bereits beeinträchtigt ist und darüber hinaus infolge dessen eine Haftung wegen der Verletzung eines privatrechtlich geschützten Rechtes eines Dritten unmittelbar bevorsteht (so auch OLG Hamburg VersR 1998, 968, 969 f. und OLG Stuttgart VersR 1997, 822, 823). - OLG Oldenburg, 15.09.1999 - 2 U 111/99
Anspruch des Betreibers einer chemischen Reinigung auf Versicherungsleistungen …
Derartige Ansprüche sind vielmehr öffentlich-rechtlicher Natur und aufgrund der Regelung des § 1 Nr. 1 AHB nicht vom Versicherungsschutz umfaßt (BGH NJW 1966, 738; OLG Stuttgart VersR 1997, 822 [OLG Stuttgart 26.09.1996 - 7 U 86/96]; OLG Hamburg VersR 1997, 1391 [OLG Hamburg 15.10.1996 - 9 U 187/93]; OLG Hamburg VersR 1998, 968 [OLG Hamburg 04.03.1998 - 5 U 134/97];… Späte § 1 Rn. 180;… Prölss/Martin § 1 AHB Rn. 8). - OLG Köln, 28.09.1999 - 9 U 31/99 Voraussetzung für die Annahme der Rettungspflicht ist demnach, dass sich die in der Motorboothaftpflichtversicherung versicherte Gefahr verwirklicht, also eine Schädigung eines Dritten in diesem Sinne jedenfalls begonnen hat ( vgl. zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung OLG Stuttgart, VersR 1997, 822, welches auf Entstehung des Schadens abstellt).
- LG Berlin, 23.10.2001 - 7 O 285/01
Anforderungen an das Vorliegen einer Veränderung der Beschaffenheit des …
Ebenso wie der Versicherungsfall selbst die Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche voraussetzt, so verlangt auch der Leistungsanspruch wegen Aufwendungen zur Rettung vor einem drohenden Versicherungsfall, dass überhaupt ein Schaden droht, der geeignet ist, privatrechtliche Ansprüche von Grundwassernutzern durch eine Beeinträchtigung ihrer Rechte wegen einer Gewässerverunreinigung aufgrund gesetzlicher Haftpflicht auszulösen (z.B. OLG Hamburg VersR 1998, 968 [OLG Hamburg 04.03.1998 - 5 U 134/97] ; OLG Stuttgart VersR 1997, 822).
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