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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14642
OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,14642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,14642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 1997 - 1 U 19/96 (https://dejure.org/1997,14642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur Begründung eines Leistungsanspruchs gegen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsunfähigkeitsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1364
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Rn. 13 b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251;… Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19;… Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83;… Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966;… Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (RuS 1999, 390) hängt die Frage, auf welche Tätigkeit abzustellen ist, von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der vorgehabten Ausbildung und der bereits absolvierten Zeit bis zum Wegfall der Leistungsfähigkeit ab.

  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Hierin liegt eine - zumindest stillschweigende - Ausdehnung des Berufsbegriffs im Sinne der Versicherungsbedingungen (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, RuS 1999, 390).
  • OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

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  • LG Berlin, 07.11.2006 - 7 O 132/04
    Dann muss der Berufsbegriff auch auf die konkrete Ausbildung ausgedehnt werden (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG Köln r + s 1988, 310).
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