Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur Begründung eines Leistungsanspruchs gegen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsunfähigkeitsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Beruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 07.12.1990 - 2 O 718/92
- OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96
- BGH, 25.02.1998 - IV ZR 117/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1364
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92
Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92
Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93
Anforderungen an die Substantiierung von Leistungsansprüchen aus einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 12.02.1993 - 10 U 1796/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden
Rn. 13 b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251;… Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19;… Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83;… Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32). - OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit
Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966;… Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11;… Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (RuS 1999, 390) hängt die Frage, auf welche Tätigkeit abzustellen ist, von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der vorgehabten Ausbildung und der bereits absolvierten Zeit bis zum Wegfall der Leistungsfähigkeit ab.
- OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf
Hierin liegt eine - zumindest stillschweigende - Ausdehnung des Berufsbegriffs im Sinne der Versicherungsbedingungen (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, RuS 1999, 390). - OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04
Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Berlin, 07.11.2006 - 7 O 132/04 Dann muss der Berufsbegriff auch auf die konkrete Ausbildung ausgedehnt werden (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG Köln r + s 1988, 310).
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