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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.07.1997 - 8 U 92/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,19456
OLG Frankfurt, 22.07.1997 - 8 U 92/97 (https://dejure.org/1997,19456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.1997 - 8 U 92/97 (https://dejure.org/1997,19456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 8 U 92/97 (https://dejure.org/1997,19456)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 U 245/12

    Anforderungen an die Winterdienstpflicht von Gemeinden zur Sicherung des …

    Sie steht vielmehr unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (vgl. BGH, VersR 1998, 1378 [juris Rn. 7, 8] zu § 10 Abs. 4 HStrG).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2019 - 8 U 148/18

    Behandlung einer Purtscher-Retinopathie

    Zwar hat der praktizierende Arzt die Pflicht, sich fortlaufend über den Stand der ärztlichen Wissenschaft zu unterrichten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 05.12.1967 - VI ZR 54/66 -, NJW 1968, 1181, 1182; Senat, Urteil vom 22.07.1997 - 8 U 92/97 -, VersR 1998, 1378, 1378 f.; Spindler, in: Spickhoff (Hrsg.).

    Von daher mag für die Ärztinnen und Ärzte der Beklagten die Pflicht bestanden haben, die Diskussion um etwaige Therapieansätze in Bezug auf die Purtscher-Retinopathie in der medizinischen Wissenschaft zu verfolgen, von einer Umsetzung der in der Wissenschaft publizierten Erkenntnisse durfte (und dürfen) die Ärztinnen und Ärzte der Beklagten jedoch so lange absehen, bis diese zu den geltenden Standards in der Wissenschaft gehörten bzw. gehören (vgl. Senat, Urteil vom 22.07.1997 - 8 U 92/97 -, VersR 1998, 1378, 1378 f.;… Terbille, in: Terbille/Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 2. Aufl. 2013, Rdnr. 536;… Greiner, in: Spickhoff (Hrsg.), Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 839, Rdnr. 18).

  • OLG Köln, 16.05.2001 - 5 U 197/99
    Diese Auffassung entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung, die stets betont hat, dass die Inkaufnahme eines höheren Risikos in besonderen Sachzwängen des konkreten Falles oder einer günstigen Heilungsprognose eine sachliche Rechtfertigung finden muss (vgl. BGH NJW 1987, 2927; OLG Frankfurt VersR 1998, 1378), woran es im Streitfall ersichtlich fehlte.
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