Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 3 U 250/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kraftfahrtversicherung; Einbeziehung geänderter AKB bei Fahrzeugwechsel
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1540
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 15.07.2008 - 9 U 121/07
Regulierung eines Schadens in der Hausratversicherung
Ein entsprechender Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn der Versicherungsnehmer - etwa bei veränderten Umständen - beantragt, auf der Grundlage der bisherigen Bedingungen abschließen zu wollen und der Versicherer sodann gegenüber dem Antrag geänderte Bedingungen policiert (vgl. zum Fahrzeugwechsel bei AKB OLG Frankfurt, VersR 1998, 1540; OLG Hamm, VersR 1997, 306; 2000, 719). - LG Paderborn, 26.11.2009 - 3 O 170/09
Grundsätze zur Feststellung der Rentenzahlungspflicht aus einer …
Nicht jedoch kann aus dieser Bestimmung abgeleitet werden, dass vorliegend die im Zeitpunkt der Annahme des Änderungsangebotes geltenden Bedingungen automatisch Vertragsinhalt wurden (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.1997, Az. 3 U 250/97, VersR 1998, 1540).
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