Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 12/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Nr. 1 II e
Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 8 O 491/96
- OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 12/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 489
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der …
Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 12/97
Ursächlich im Sinne der im Zivilrecht herrschenden Adäquanztherorie ist jedes Ereignis, das im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt NJW 95, 126, 127 m. w. N.).
- LG Dortmund, 23.08.2006 - 22 O 125/06
Leistungsfreiheit einer Haftpflichtversicherung bei Verzug des …
Eine ordnungsgemäße Belehrung erfordert den Hinweis, dass bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist auch die nachträgliche Zahlung zur Erhaltung des Versicherungsschutzes für die Vergangenheit ausreicht (OLG Köln NversZ 2002, 109=r+s 2001, 447/8; OLG Hamm VersR 1991, 220; VersR 1992, 558=r+s 1993, 365; VersR 1999, 957; 1998, 489; OLG Schleswig VersR 1992, 731; Vgl. auch Römer/Langheid VVG 2 Aufl. § 39 Rn 8 und zur Erstprämie zuletzt BGH VersR 2006, 913).
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