Rechtsprechung
| LG Köln, 03.04.1997 - 24 O 307/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Faschingsball mit unbewachter Garderobe: Aufbewahren von Autoschlüsseln in der Jackentasche stellt grob fahrlässiges Handeln dar - Versicherung muss bei Fahrzeugdiebstahl mit Unfall kein Haftung übernehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 61
Papierfundstellen
- VersR 1998, 752
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.08.2004 - 7 U 127/04
Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung von Fahrzeugschlüsseln …
Rn. 10 Das Zurücklassen der Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln im Foyer des Gemeindehauses war grob fahrlässig, da zum einen die Garderobe nicht beaufsichtigt und frei zugänglich war und zum anderen die Fahrzeugschlüssel dem PKW des Klägers leicht zuzuordnen waren (ebenso in vergleichbaren Fällen: LG Stuttgart Schaden-Praxis 2000, 390; OLG Koblenz NVersZ 1999, 429; OLG Köln VersR 1998, 973; LG Köln VersR 1998, 752; OLG Köln RuS 1996, 392; OLG Oldenburg RuS 1996, 172; Hanseatisches OLG VersR 1995, 1347; OLG Karlsruhe VersR 1995, 697; LG Stuttgart VersR 1994, 1061; OLG Stuttgart VersR 1992, 567).
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