Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.03.1997 - 5 U 55/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Geburtsleitung und daraus resultierender Dauerschäden; Vorzeitiger Blasensprung als Hinweis auf eine Risikogeburt; Ödeme im Bereich der Augen sowie eine gewisse Verschobenheit des Gesichtsschädels als mögliche Anzeichen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn - 1O O 432/9O
- LG Bonn, 21.12.1992 - 10 O 432/90
- OLG Köln, 12.03.1997 - 5 U 55/94
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 153/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 767
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 4/00
Arzthaftung
Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen wird der Arzt mit dem grundsätzlich ihm obliegenden Beweis für die Behauptung, der Patient würde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben, dann belastet, wenn der Patient plausibel macht, daß er, wären ihm die Risiken der Operation rechtzeitig verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH vom 07.04.1992 = VersR 92, 962 und vom 17.03.1998 = VersR 98, 767). - OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes
Dass bei vorzeitigem Blasensprung empfohlen wird, die Geburt in Abstimmung mit der Mutter nach 12 - 24 Stunden, spätestens aber nach 36 Stunden einzuleiten ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt und wird in gleicher Weise in den Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15.09.1990, VersR 1991, 1177 und vom OLG Köln vom 12.03.1997, VersR 1998, 767 zugrunde gelegt. - LG Osnabrück, 02.07.2003 - 2 O 62/03
Diagnosefehler, Ursächlichkeit
Denn der Patient trägt bei feststehendem fehlerhaften Unterlassen der Ärzte die Beweislast dahingehend, dass bei richtiger Diagnose oder rechtzeitiger Erhebung der Befunde und richtiger Behandlung nach dem medizinischen Sollstandard die Primärschädigung gänzlich oder teilweise vermieden worden wäre (vgl. BGH VersR 1989, Seite 80; OLG Köln VersR 1998, Seite 767; OLG Oldenburg VersR 1993, Seite 229). - LG Osnabrück, 02.07.2003 - 6 O 62/03
Feststellung materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche nach einer …
Denn der Patient trägt bei feststehendem fehlerhaften Unterlassen der Ärzte die Beweislast dahingehend, dass bei richtiger Diagnose oder rechtzeitiger Erhebung der Befunde und richtiger Behandlung nach dem medizinischen Sollstandard die Primärschädigung gänzlich oder teilweise vermieden worden wäre (vgl. BGH VersR 1989, Seite 80; OLG Köln VersR 1998, Seite 767; OLG Oldenburg VersR 1993, Seite 229).
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