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| OLG Saarbrücken, 03.12.1997 - 5 U 646/97 - 62 |
Zitiervorschläge
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 5 U 646/97 - 62 (https://dejure.org/1997,16444)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 836
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 220/86
Bemessung der unfallbedingten Invalidität in der Unfallversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.12.1997 - 5 U 646/97
* Hat ein VN eine Unfallversicherung mit einer progressiven Invaliditätsstaffel abgeschlossen, so ist, wenn bei den Unfallfolgen Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, nicht eine "unfallbedingte Invalidität" festzustellen und dann erst die Leistungshöhe anhand der progressiven Staffel zu bestimmen (vgl. BGH VersR 1988, 461 zu § 10 Nr. 4 AUB 61).
- OLG Celle, 20.08.2009 - 8 U 10/09
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls (Sturzes) für eine …
§ 8 AUB 94 findet nämlich jedenfalls auf einen alterstypischen normalen Verschleißzustand keine Anwendung, da es sich hierbei um keine Krankheit oder Gebrechen handelt (OLG Hamm, VersR 2002, 180. OLG Saarbrücken, VersR 1998, 836. OLG Schleswig VersR 1995, 825. - BGH, 15.12.2010 - IV ZR 24/10
Private Unfallversicherung: Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Vereinbarung …
Das Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 (IV ZR 264/98, VersR 2000, 444 unter 2 b aa), in dem auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (VersR 1998, 836) Bezug genommen wird, steht dem nicht entgegen, denn im dortigen Zusammenhang ging es um eine Klausel, die § 8 AUB 88 entspricht. - BGH, 15.12.1999 - IV ZR 264/98
Leistungskürzung bei Vorerkrankungen
Die so ermittelte Leistung ist um den Anteil zu kürzen, der auf mitwirkende Krankheiten oder Gebrechen entfällt (vgl. dazu OLG Saarbrücken VersR 1998, 836 unter 2 b).
- OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 3 U 70/09
Private Unfallversicherung: Vertragsgemäße Berechnung der Invaliditätsleistung …
Rn. 70 Das OLG Saarbrücken hatte in seiner Entscheidung vom 03.12.1997 (VersR 1998, 836 ff.) ebenfalls die AUB 61 in Kombination mit einer progressiven Invaliditätsstaffel zu beurteilen, bei deren Anwendung eine "degenerative Vorschädigung" der Wirbelsäule vorgelegen hatte. - LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
Keine weitere Anspruchskürzung gem. § 8 AUB 95 wegen der die Vorinvalidität …
Umstritten ist indes, ob dieses Vorrangverhältnis dahingehend zu verstehen ist, dass primär die Leistungskürzung nach § 7 I (3) AUB vorzunehmen ist und nachrangig die Leistungskürzung nach § 8 AUB - das umgekehrte Rangverhältnis kann je nach Formulierung der AUB bei Anwendung von Progressionsstaffeln zu höheren Leistungsansprüchen führen (BGH, VersR 200, 444; OLG Saarbrücken, VersR 1998, 836)- oder ob die Anwendung der Leistungskürzung gemäß § 7 I (3) AUB eine weitere Leistungsminderung nach § 8 AUB ausschließt, soweit dieselbe Vorschädigung sowohl als Vorinvalidität als auch als mitwirkende(s) Krankheit oder Gebrechen einzustufen ist. - OLG Köln, 22.08.2001 - 5 U 52/01
Auswirkung einer Vorinvalidität des Versicherten auf die Berechnung der …
Rn. 29 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 836 ff.).
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