Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.03.1998 - 12 U 246/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers für Straßenbäume
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Naturbedingte Bruchgefahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 865
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 18 U 150/95
Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Überwachung des Zustandes eines Baumes
Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.1998 - 12 U 246/97
Eine derart weitgehende rechtliche Verpflichtung besteht nicht (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 463 m.w.N.), entgegen der Ansicht des Klägers. - OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien
Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.1998 - 12 U 246/97
So hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 10.12.1996 (NZV 97, 514; Astbruch einer Kastanie) die Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume auf grundsätzlich zwei Sichtkontrollen im Jahr beschränkt und den vereinzelten Abbruch gesunder Äste als hinzunehmendes Lebensrisiko bezeichnet, dem nicht vorgebeugt werden müsse. - OLG Koblenz, 01.12.1997 - 12 U 1370/96
Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.1998 - 12 U 246/97
Letzteres hat auch der Senat in einem Urteil vom 1.12.1997 - 12 U 1370/96 - erkannt mit folgender.
- BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Rn. 11 Überwiegend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1148, 1149 und NuR 1999, 538, 539; OLG Koblenz, NZV 1998, 378, VersR 1998, 865 und OLGR 2001, 286, 287 f; OLG Karlsruhe VersR 2011, 925, 926; siehe auch OLG München DAR 1985, 25, 26; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 726, 727 und VersR 1997, 463, 464; OLG Naumburg - 1 U 81/12, n.v. S. 3) und im Schrifttum (vgl. Breloer, NZV 1998, 378 f; Edenfeld, VersR 2002, 272, 277 f; Burmann, NZV 2003, 20, 22; Schneider VersR 2007, 743, 747; Hilsberg, VersR 2011, 928 f) die Meinung vertreten, dass ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken gehöre. - OLG Koblenz, 14.02.2001 - 1 U 1161/99
Sicherungspflicht des Waldeigentümers
Grundsätzlich erfordert es die Verkehrssicherungspflicht - selbst für Straßen und Parkplätze - nicht, unauffällige, gesunde, nur naturbedingt immer etwas bruchgefährdete Pappeln zu stutzen oder den Bestand großer Bäume dieser Arten an Verkehrsflächen überhaupt zu beseitigen (OLG Koblenz VersR 1998, 865, vgl. a. OLG Düsseldorf VersR 1997, 463 und OLG Hamm VersR 1997, 1148 m.w.N.). - LG Zwickau, 26.01.2001 - 1 O 740/00
Herabfallen von Früchten keine Pflichtwidrigkeit des Grundstücksbesitzers
Natürliches Wachstum - auch von Traubenkirschen - ist grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Koblenz, VersR 1998, S. 865). - AG Lemgo, 12.09.2006 - 19 C 81/06
Verkehrssicherungspflicht; Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit; …
Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen erfordert es auch nicht, den Bestand großer Bäume an Verkehrsflächen zu beseitigen (OLG Koblenz, Urteil vom 2. März 1998, Az: 12 U 246/97).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.10.1997 - 3 U 238/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 865
- BB 1998, 235
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