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| OLG Stuttgart, 29.04.1999 - 7 U 228/98 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 30.09.1998 - 1 O 1021/98
- OLG Stuttgart, 29.04.1999 - 7 U 228/98
- OLG Stuttgart, 27.05.1999 - 7 U 228/98
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1223
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93
Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1999 - 7 U 228/98
Der Senat folgt der dem Urteil vom 23.11.1994 (VersR 1995, 77 = NJW 95, 589) und zum Teil auch bereits der Entscheidung vom 8.6.1983 (VersR 1983, 746 = NJW 84, 55) zugrundeliegenden Ansicht des BGH, daß in Fallgestaltungen, bei denen die Lebens- bzw. Rentenversicherungsbedingungen eine Überschußbeteiligung entsprechend dem jeweiligen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan vorsehen, dem VN keine zivilrechtlichen Ansprüche auf individuelle Überschußbeteiligung zustehen, er daher weder eine gerichtliche Bestimmung verlangen kann noch eine Einzelauskunft über die tatsächliche Geschäftsentwicklung und den daraus abzuleitenden Gewinn. - BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81
Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.1999 - 7 U 228/98
Der Senat folgt der dem Urteil vom 23.11.1994 (VersR 1995, 77 = NJW 95, 589) und zum Teil auch bereits der Entscheidung vom 8.6.1983 (VersR 1983, 746 = NJW 84, 55) zugrundeliegenden Ansicht des BGH, daß in Fallgestaltungen, bei denen die Lebens- bzw. Rentenversicherungsbedingungen eine Überschußbeteiligung entsprechend dem jeweiligen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan vorsehen, dem VN keine zivilrechtlichen Ansprüche auf individuelle Überschußbeteiligung zustehen, er daher weder eine gerichtliche Bestimmung verlangen kann noch eine Einzelauskunft über die tatsächliche Geschäftsentwicklung und den daraus abzuleitenden Gewinn.
- OLG Düsseldorf, 15.08.2000 - 4 U 139/99
Private Rentenversicherung - Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen - …
Entgegen der vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten im Senatstermin geäußerten Auffassungen weicht das vorliegende Urteil nicht von der Entscheidung OLG Stuttgart NVersZ 2000, 21 ff. ab. - LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05
Auch nach dem Urteil des BVerfG VersR 2005, 1127 besteht kein Anspruch des VN auf …
Denn für die Frage, ob für die Überschussberechnung der jeweilige Geschäftsplan eingehalten wurde und die Ausschüttung tatsächlich auf dessen Grundlage erfolgt ist, ist die Aufsichtsbehörde die vertraglich bestimmte Kontrollinstanz und der vertraglich vorgesehene Auskunftsempfänger zugunsten aller Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer (vgl. BGH, NJW 1995, 589; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 21). - LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 1293/07
Anspruch auf eine individuelle Erhöhung der Überschussbeteiligung einer …
Rn. 15 In Fällen, in denen die Lebens- oder Rentenversicherungsbedingungen eine Überschussbeteiligung entsprechend dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan vorsehen, stehen dem Versicherungsnehmer keine zivilrechtlichen Ansprüche auf individuelle Überschussbeteiligung zu (OLG Köln VersR 2007, 343; OLG Stuttgart VersR 1999, 1223).
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