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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6507
OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96 (https://dejure.org/1997,6507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1997 - 22 U 256/96 (https://dejure.org/1997,6507)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - 22 U 256/96 (https://dejure.org/1997,6507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; ZPO §§ 445 ff.
    Begriff der Generalüberholung bei Instandsetzung eines Motors; Pflicht des Gerichts zur Parteivernehmung aus Gründen der Waffengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 5 O 172/96
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
    Insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz, daß Zeugen, die - wie hier der Zeuge W, der der Sohn der Geschäftsführerin der Klägerin ist - einer Prozeßpartei nahestehen und/oder am Abschluß des dem Prozeß zugrundeliegenden Vertrages beteiligt waren, von vornherein als parteiisch und unzuverlässig zu gelten haben (vgl. BGH NJW 1988, 566/567 = VersR 1988, 416/417; BGH NJW 1995, 955/956).

    Die Generalüberholung ist also darauf gerichtet, die alters- und verschleißbedingte Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit dadurch hinauszuschieben, daß Verschleißteile erneuert oder aufgebessert werden (vgl. BGHZ 128, 307, 310/311 = NJW 1995, 955 /956 = WM 1995, 625, 626/627 = MDR 1995, 629, 630 = ZIP 1995, 472, 473/474 = DB 1995, 771 /772 = BB 1995, 539 /540;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl. Rdn. 1679).

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
    Insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz, daß Zeugen, die - wie hier der Zeuge W, der der Sohn der Geschäftsführerin der Klägerin ist - einer Prozeßpartei nahestehen und/oder am Abschluß des dem Prozeß zugrundeliegenden Vertrages beteiligt waren, von vornherein als parteiisch und unzuverlässig zu gelten haben (vgl. BGH NJW 1988, 566/567 = VersR 1988, 416/417; BGH NJW 1995, 955/956).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
    Hierzu gibt auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 ff) keinen Anlaß.
  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
    Die Zeugin Sch hat dies bestätigt (Bl. 37/38/39 GA).
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96
    Wenn von dieser Möglichkeit die eine Partei Gebrauch gemacht hat und die andere nicht, dann beruht der Vorteil der einen Partei im Prozeß eben nicht - wie in dem Fall, den der Europäische Gerichtshof zu entscheiden hatte - nur auf formellen oder zufälligen Gegebenheiten, sondern auf der Umsicht der einen Partei beim Abschluß des Vertrages (vgl. auch OLG München NJW-RR 1996, 958, 959/960; siehe auch Senat OLGR Düsseldorf 1996, 274 für den Fall, daß für ein behauptetes Telefongespräch keine Partei einen Zeugen zur Verfügung hatte).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99

    Hausverbot in Lebensmittelmarkt: Entgangener Gewinn in Höhe ausgelobter Beträge …

    Bei dieser Sachlage ist für einen Verstoß gegen das Prinzip des "fairen Verfahrens" und den Grundsatz der "Waffengleichheit" kein Raum (vgl. BGH NJW 1999, 352; OLG Düsseldorf VersR 1999, 205).
  • LG Hannover, 12.02.2010 - 13 O 245/08
    Zugunsten des Geschädigten besteht ein Anscheinsbeweis, da allgemein anerkannt ist, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in zeitlichem und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1999, 205; OLG Celle VersR 2009, 254).
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