Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97 |
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Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Einbruch-/Diebstahlversicherung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.11.1996 - 1 O 379/95
- OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Papierfundstellen
- VersR 1999, 309
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Zu diesem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruch das äußere Bild ausmachen, gehört das Vorliegen von Einbruchspuren, wenn ein Nachschlüsseldiebstahl nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NWJ -RR 1995, 1174 = r + s 1995, 345). - BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85
Anscheinsbeweis für Freitod
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Für dieses Mindestmaß an Tatsachen muß der Versicherungsnehmer den vollen Beweis erbringen (vgl. dazu BGH VersR 1991, 917 ff, 918;… Prölss/Martin-Knappmann a.a.O.).Dazu ist zwar nicht erforderlich, daß der Beweis mit einer mathematischen unumstößlichen Sicherheit geführt wird, ausreichend, aber auch notwendig ist vielmehr eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, d.h. ein für das praktische Leben brauchbarer und ausreichender Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 100, 214; BGHZ 53, 256; Prölss/Martin-Kolhosser VVG § 49 Anm. 3 B). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Für dieses Mindestmaß an Tatsachen muß der Versicherungsnehmer den vollen Beweis erbringen (vgl. dazu BGH VersR 1991, 917 ff, 918;… Prölss/Martin-Knappmann a.a.O.).Dazu ist zwar nicht erforderlich, daß der Beweis mit einer mathematischen unumstößlichen Sicherheit geführt wird, ausreichend, aber auch notwendig ist vielmehr eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, d.h. ein für das praktische Leben brauchbarer und ausreichender Grad von Gewißheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 100, 214; BGHZ 53, 256; Prölss/Martin-Kolhosser VVG § 49 Anm. 3 B).
- BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Rn. 6 Erst wenn der Versicherungsnehmer diesen Beweis zur Überzeugung des Gerichts geführt hat, muß der Versicherer seinerseits Umstände und Tatsachen darlegen und beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine Vortäuschung des Versicherungsfalles nahelegen (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NJW-RR 1996, 981). - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Rn. 25 Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, daß ein Privatgutachten dann die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens entbehrlich macht, wenn das Privatgutachten für eine zuverlässige Beantwortung der Beweisfrage ausreicht (BGH r+s 1990, 130 f.). - OLG München, 30.06.1983 - 1 U 2603/83
Auszug aus OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Unter diesen Umständen kann der Beweis des äußeren Bildes eines solchen Einbruchsdiebstahls nicht mehr mit anderen Einbruchsspuren geführt werden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall OLG München VersR 1984, 126, 127).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Rn. 24 Soweit das Oberlandesgericht Köln in mehreren Entscheidungen für das Vorliegen des äußeren Bildes eines Einbruchs ein "stimmiges Spurenbild" gefordert und dessen Verneinung jeweils damit begründet hat, dass neben vorgefundenen Spuren weitere beim Eindringen eines Diebes zu erwartende Spuren nicht vorhanden gewesen seien (OLG Köln VersR 1999, 309; NVersZ 2001, 33; NJW-RR 2005, 1554), widerspricht dies, wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, der Rechtsprechung des erkennenden Senats. - OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
Spuren, bei denen es sich zwar nicht um bloße Gebrauchsspuren handelt, deren Verursachung aber im konkreten Fall ein gewaltsames Eindringen noch nicht ermöglicht haben kann, reichen nicht aus (…OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 13 in juris, NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris und VersR 2006, 832 f, Rn. 35 in juris).Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris).
Ihr zufolge reicht alleine die theoretische - aber praktisch wenig wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume für den Nachweis des äußeren Bildes nicht aus (OLG Köln NJW-RR 2005, 1554 f. Rn. 35 in juris und OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris).
- OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
Der Kläger verkennt, dass die Beweiserleichterungen zum Erfordernis nur des Nachweises des sog. äußeren Bildes eines Versicherungsfalles anders als im Bereich der Kaskoversicherung (BGHZ 130, 1 = r + s 1995, 288; BGHZ 79, 55 = NJW 1981, 684; BGHZ 123, 217 = NJW 1993, 2678; VersR 1984, 29) im streitgegenständlichen Bereich nicht nur den Vollbeweis des äußeren Bildes einer Entwendung erfordern, sondern gerade einer Entwendung durch eine der nach den AVB versicherten Begehungsweisen (so die klägerseits selbst zitierten Entscheidungen BGH v. 20.12.2006 - IV ZR 233/05, r + s 2007, 106; v. 14.06.1995 - IV ZR 116/94, r + s 1995, 345 und ferner BGH VersR 2007, 102; Senat, VersR 2011, 1007; r + s 2006, 75; r + s 2005, 509; OLGR Köln 2001, 6; NVersZ 2001, 33; VersR 1999, 309;… Veith/Gräfe/Drenk, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 58 ff.).Auch die theoretische - praktisch aber unwahrscheinliche - Möglichkeit eines spurenlosen Eindringens des Täters in die versicherten Räume genügt nicht (Senat, VersR 1999, 309).
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs
Allein die theoretische - praktisch aber nicht wahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens des Täters in die versicherten Räume reicht für den von dem Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls nicht aus (Senat, VersR 1999, 309). - OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
Zu diesem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruch das äußere Bild ausmachen, gehört das Vorliegen von Einbruchsspuren, wenn ein Nachschlüsseldiebstahl nicht in Betracht kommt (vgl. BGH r+s 1995, 345; 1996, 410; Senat, VersR 1999, 309; VersR 2006, 832;… Prölss/Martin-Kollhosser, VVG, 27. Aufl. 2004, § 1 AERB 81, Rn. 5 ff;… ebenso: Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 28. Aufl. 2010, § 1 AERB 2008, Rn. 52 ff). - OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 166/99
Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung; Entwendung …
Dazu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die behauptete Entwendung zulassen (OLG Köln r+s 1998, 382). - KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
Allein die theoretische - praktisch aber unwahrscheinliche - Möglichkeit des spurenlosen Eindringens in die versicherten Räume reicht zudem für den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls nicht aus (vgl. OLG Köln VersR 1999, 309, 310). - OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 107/00
Leistungspflichten einer Versicherung im Falle des Abhandenkommens eines …
Insoweit unterscheidet sich die Situation hier von den Fällen, in denen Versicherungsschutz nur für qualifizierte Formen des Abhandenkommens besteht, so wie dies in den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 2001, 759, 760) und des Senats (VersR 1999, 309 ff) der Fall war. - OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
Zu dem Minimum an Tatsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl das äußere Bild ausmachen, gehört zum einen, dass die als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (BGH, r+s 1995, 345), zum anderen, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl, der vorliegend nach den Umständen nicht in Rede steht, in Betracht kommt (vgl. BGH, r+s 1995, 345; siehe auch Senat, r+s 1998, 382).
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