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| OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97 |
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VVG § 12 Abs. 1
Papierfundstellen
- VersR 1999, 477
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf …
(2) Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers hat der Senat dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. unterstellt, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 - VersR 2004, 361 unter II 1 c; ähnlich OLG Karlsruhe VersR 1999, 477). - OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09
Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von …
Anerkannt ist jedenfalls, dass Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, sofern sie auf das positive Interesse gerichtet sind, in entsprechender Anwendung von § 12 Abs. 1 VVG a. F. verjähren (BGH, VersR 2004, 361. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477. AG BerlinWedding, VersR 1991, 779. Prölss/Martin, § 12 Rdnr. 6. Römer/Langheid, § 12 Rdnr. 4). - BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03
Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen …
c) Im hier zu entscheidenden Fall, bei dem vorvertragliches Verschulden des Versicherers zwar nicht das Zustandekommen des späteren Vertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht, gilt im Ergebnis nichts anderes (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477).
- OLG Hamm, 27.08.2003 - 20 U 12/03
Umfang der Hypothekenhaftung; Sicherung von Ansprüchen aus Verschulden bei …
Will jedoch ein Versicherungsnehmer im Wege des Schadensersatzes gestellt werden, als sei ein wirksamer Versicherungsvertrag zustandegekommen, rechtfertigt es sich, für derartige Erfüllungsansprüche die Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG anzuwenden (OLG Karlsruhe, VersR 99, 477). - LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10
Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im …
Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361; OLG Karlsruhe VersR 1999, 477;… Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6). Das ergibt sich aus dem Normzweck, der darin besteht, schnelle Klarheit über Rechtsfolgen aus einem Versicherungsvertrag zu schaffen (siehe BGH VersR 2004, 361). Dieser Normzweck muss in gleicher Weise Beachtung finden, wenn der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss beansprucht, falls die Schadensersatzansprüche wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs treten sollen und sich insoweit als Ersatzwert des ursprünglich Vereinbarten erweisen (so schon OLG Karlsruhe VersR 1999, 477). Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477). Demgemäß unterfallen auch die hier vom Kläger behaupteten Verletzungen von Aufklärungspflichten § 12 VVG a.F. Letztlich stützt nämlich der Kläger seine Ansprüche auf Umstände, die aufgrund der von ihm behaupteten mangelhaften Erfüllung von Aufklärungspflichten zu einem für ihn nachteiligen Versicherungsvertrag geführt haben sollen. - LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 374/11
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers von Versicherungsprämien einer …
Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361;OLG Karlsruhe VersR 1999, 477;… Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6). Das ergibt sich aus dem Normzweck, der darin besteht, schnelle Klarheit über Rechtsfolgen aus einem Versicherungsvertrag zu schaffen (siehe BGH VersR 2004, 361). Dieser Normzweck muss in gleicher Weise Beachtung finden, wenn der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss beansprucht, falls die Schadensersatzansprüche wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs treten sollen und sich insoweit als Ersatzwert des ursprünglich Vereinbarten erweisen (so schon OLG Karlsruhe VersR 1999, 477). Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477). Demgemäß unterfallen auch die hier vom Kläger behaupteten Verletzungen von Aufklärungspflichten § 12 VVG a.F. Letztlich stützt nämlich der Kläger seine Ansprüche auf Umstände, die aufgrund der von ihm behaupteten mangelhaften Erfüllung von Aufklärungspflichten zu einem für ihn nachteiligen Versicherungsvertrag geführt haben sollen. - LG München I, 20.09.2007 - 25 O 17025/06
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung
Daher ist das Gericht der Ansicht, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Lebensversicherungsvertrag hat und § 12 VVG anwendbar ist (s. auch OLG Karlsruhe r + s 1998, 269 und BGH IV ZR 44/03: Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo und der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers unterliegen auch dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG , wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht).
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