Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.01.1999 - 3 U 131/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
Schadensersatz wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation durch den Arzt; Hirnschädigung wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation; Pflicht des Arztes zur Wiederaufnahme der Basisreanimation; Verstoß gegen die Leitlinien für Wiederbelebung und ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation durch den Arzt; Hirnschädigung wegen unterlassener Fortsetzung der Reanimation; Pflicht des Arztes zur Wiederaufnahme der Basisreanimation; Verstoß gegen die Leitlinien für Wiederbelebung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 05.03.1998 - 11 O 7/97
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 3 U 131/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 401
- VersR 2000, 1373
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05
Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB
Halte ein Arzt, der zu einem Notfallpatienten gerufen werde, diesen irrtümlich für tot und unterlasse er deshalb Wiederbelebungsversuche, müsse entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 11.1.1999, VersR 2000, 1373) zudem dieser Fehler nicht so schwer wiegen, dass dem Patienten für den Nachweis der Kausalität des Fehlverhaltens Beweiserleichterungen zugute kämen.Es erscheint dem Senat nicht schlechthin unverständlich, dass der Beklagte - wie er bei seiner Anhörung glaubhaft bekundete - aus diesen Anzeichen den falschen Rückschluss gezogen hat, die Klägerin habe bereits so lange im Wasser gelegen, dass sie ertrunken sei (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2000, 1373, 1374, das die Annahme eines Internisten aufgrund klinischer - und damit unsicherer - Todeszeichen, der Notfallpatient sei tot und nicht mehr reanimierbar, nicht schlechthin für grob fehlerhaft beurteilte).
- OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 3 U 210/01
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre …
Rn. 8 - der Schadensfall im dunkeln liegt, weil er sich völlig im Verantwortungsbereich der Beklagten abgespielt hat (vgl. OLG Stuttgart, 3. Senat, Urteile vom 09.12.1998 und vom 27.02.2002, 3 U 131/98 und 3 U 199/01; Landgericht Berlin TranspR 2000, 181;… MüKo-Basedow, HGB, 1997, Art. 29 CMR Rn. 38). - OLG Hamm, 16.06.2003 - 3 U 256/02 Eine Abweichung bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. Senat, VersR 2000, S. 1373, Steffen/Dressler, a.a.O., Rdn. 133, 161 b, m. w. N.).
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