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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 7 U 28/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14998
OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 7 U 28/99 (https://dejure.org/1999,14998)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.1999 - 7 U 28/99 (https://dejure.org/1999,14998)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 7 U 28/99 (https://dejure.org/1999,14998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 171/01

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit bei Selbsttötung in der …

    Rn. 25 1. Ein die freie Willensbestimmung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit liegt nur vor, wenn der Betroffene sein Handeln nicht mehr von vernünftigen Erwägungen abhängig machen kann (OLG Hamm, r+s 1993, 75) und von unkontrollierbaren Trieben und Vorstellungen - ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung - so sehr beherrscht wird, dass eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung von Für und Wider ausgeschlossen ist (BGH, NJW 1953, 1342; OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).

    Allerdings genügt auch nicht eine allgemeine emotionale Psychose, die einer Selbsttötung in aller Regel zugrunde liegt, weil allein die Tatsache, dass ein Suizid stattgefunden hat, noch nicht für die Annahme ausreicht, diese Handlung sei in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit erfolgt (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Hamm, r+s 1993, 75).

    Ein wichtiges Kriterium bei der Beantwortung der Frage, ob unkontrollierbare Triebe und Vorstellungen in den Tod geführt haben, ist nämlich das Vorliegen einfühlbarer Motive (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 22; VersR 1989, 794, 795; OLG Nürnberg, VersR 1994, 295, 296).

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 14 O 212/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Voraussetzungen …

    Auch dies streitet ganz erheblich für die Annahme eines auf Selbsttötung gerichteten Willens (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 562; OLG Stuttgart, VersR 2000, 170; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 405).

    ein sog. "Bilanzselbstmord", nicht auszuschließen ist (…vgl. Saarl. OLG, a.a.O.; ferner OLG Nürnberg, VersR 1994, 295; OLG Stuttgart VersR 1989, 794; VersR 2000, 170; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 977).

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