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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11054
OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 1999 - 5 U 194/98 (https://dejure.org/1999,11054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB
    Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden wegen einer Lidheberschwäche nach Legen eines Venenkatheters; Unterbliebene Auswertung von Krankenunterlagen im Rahmen des Sachverständigengutachtens; ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1327
  • VersR 2000, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 69/83

    Anspruch auf Verdienstausfall bedingt durch eine Hirnstörung auf Grund …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98
    Rn. 14 Damit ist sie aber belastet (vgl. allgemein BGH VersR 1985, 343).
  • OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08

    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an …

    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).

    OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 635/10

    Zur Verwertung/Nichtverwertung eines (früheren) Gutachtens

    Krankenhäuser - wie hier die Beklagte - haben für ihre Eigenhaftung grundsätzlich den Facharztstandard vorzuhalten (BGH NJW 1998, 2736; 1994, 3008; 1993, 2989; 1992, 1560; OLG Braunschweig NJW-RR 2000, 238; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1327).
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