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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2704
OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98 (https://dejure.org/1999,2704)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1999 - 20 U 205/98 (https://dejure.org/1999,2704)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1999 - 20 U 205/98 (https://dejure.org/1999,2704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6, AKB § 7
    Berichtigung falscher Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs aus einer Teilkaskoversicherung auf Zahlung einer Entwendungsentschädigung für ein versichertes Fahrzeug; Voraussetzungen der Leistungsfreiheit einer Teilkaskoversicherung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 560
  • VersR 2000, 577
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98
    Rn. 23 Durch den kurzfristigen Täuschungsversuch zur Schadenshöhe (Laufleistung des Wagens) ist die Redlichkeit des Klägers nicht in einem solchen Ausmaß erschüttert, das geeignet wäre, die Vortäuschung der behaupteten Fahrzeugentwendung nahezulegen (vgl. BGH VersR 1987, 61, 62).
  • OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 132/95

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kaufpreis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98
    Rn. 15 Der Senat hat nicht verkannt, daß in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Auffassung vertreten wird, eine bereits eingetretene objektive Obliegenheitsverletzung könne durch nachträgliche Berichtigung von Falschangaben nicht wieder beseitigt werden (OLG Köln r+s 1996, 298; OLG Düsseldorf VersR 1962, 345, 346; OLG Karlsruhe NJW 1959, 1544, 1545; LG Hannover VersR 1996, 182, 183;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 34 Rdn. 11 m.w.N.;… Hofmann in Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 7 Rdn. 40;… Bauer, Kraftfahrtversicherung, 4. Aufl., Rdn. 510;… Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 7 Rdn. 51;… Dörner in Berliner Kommentar zum VVG, § 34 Rdn. 18).
  • LG Hannover, 15.02.1995 - 6 O 180/94

    Schadensanzeige; Vorschäden; Versicherungsfall; Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98
    Rn. 15 Der Senat hat nicht verkannt, daß in Rechtsprechung und Literatur überwiegend die Auffassung vertreten wird, eine bereits eingetretene objektive Obliegenheitsverletzung könne durch nachträgliche Berichtigung von Falschangaben nicht wieder beseitigt werden (OLG Köln r+s 1996, 298; OLG Düsseldorf VersR 1962, 345, 346; OLG Karlsruhe NJW 1959, 1544, 1545; LG Hannover VersR 1996, 182, 183;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 34 Rdn. 11 m.w.N.;… Hofmann in Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 7 Rdn. 40;… Bauer, Kraftfahrtversicherung, 4. Aufl., Rdn. 510;… Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 7 Rdn. 51;… Dörner in Berliner Kommentar zum VVG, § 34 Rdn. 18).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …

    bb) Falsche Angaben erfüllen schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, daß die korrigierte Information dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befaßt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 13/65 - VersR 1968, 137 unter II; OLG Hamm VersR 2000, 577 unter 1).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden; …

    Falsche Angaben erfüllen schon nicht den objektiven Tatbestand einer Aufklärungsobliegenheit, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierten Informationen dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem er sich erstmals mit diesem Vorgang befasst (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1968, 137; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1993, 1351 [1352]; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 125/05

    Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher …

    Zwar erfüllen falsche Angaben schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierte Information dem Versicherer bereits zu dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befasst (OLG Hamm VersR 2000, 577).
  • OLG Köln, 09.05.2006 - 9 U 219/05

    Fälligkeit von Geldleistungen aus einem Versicherungsfall; Wegfall der Fälligkeit …

    Ob dies als eine rechtzeitige Berichtigung der Falschangabe anzusehen ist, weil die korrigierte Information dem Versicherer schon in dem Zeitpunkt vorlag, als er sich erstmals mit dem Vorgang befasste (vgl. VersR 1968, 137; OLG Hamm, VersR 2000, 577), braucht nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 3 U 135/05

    Versicherungsrecht: Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen falscher …

    Zwar erfüllen falsche Angaben schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierte Information dem Versicherer bereits zu dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befasst (OLG Hamm VersR 2000, 577).
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