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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6893
OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; Fachgerechte Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten; Zulässigkeit der Annahme einer sachgerechten Operationsmethode bei Umklappung und Verknotung des zur Leiste führende Samenleiterstücks und bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch: Patient muss fehlenden Hinweis auf Notwendigkeit einer Nachuntersuchung nach Sterilisation beweisen - Arzt muss Patienten grundsätzlich über die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen aufklären

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; Fachgerechte Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten; Zulässigkeit der Annahme einer sachgerechten Operationsmethode bei Umklappung und Verknotung des zur Leiste führende Samenleiterstücks und bei ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 240
  • VersR 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Da es sich bei dem Hinweis auf die der Sterilisationsmethode zwangsläufig innewohnende Unvollkommenheit um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, ist der Kläger, der aus dieser Nebenpflicht Ansprüche herleitet, nach allgemeinen Grundsätzen mit dem Beweis der Verletzung der Nebenpflicht belastet (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78]; 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79].

    Dies ergibt sich sowohl aus der besonderen Natur des Arzt/Patienten- Verhältnisses wie aus dem vom BGH für den umgekehrten Fall mehrfach aufgestellten Grundsatz, dass dem Arzt, der einigen Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch gebracht hat, im Zweifel geglaubt werden sollte, dass die Aufklärung auch in der im Einzelfall gebotenen Weise geschehen ist (BGH NJW 1981, 2002).

    Rn. 19 Der Senat hat dabei auch berücksichtigt, dass der Beklagte die nahe liegende Vorsichtsmaßnahme versäumt hat, sich seinen Hinweis auf die Versagerquote schriftlich bestätigen zu lassen (BGH NJW 1981, 2002).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93

    Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Rn. 9 erforderlichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 [OLG Düsseldorf 14.02.1991 - 8 U 42/90]; Senatsurteil vom 26.10.1993 -5 U 70/93 = VersR 1994, 1348)- Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 10 mm bzw. 16 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.

    Auch hat der Kläger nicht bewiesen, dass der Beklagte ihn über die Möglichkeit einer späteren Rekanalisation und damit auf das Wiederauftreten seiner Fertilität einschließlich einer aus der Literatur bekannten, wenn auch geringen Versagerquote bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (BGH NJW 1981, 630, 2002; Senat a.a.O. VersR 1994, 1348).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (…OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91]: Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Auch hat der Kläger nicht bewiesen, dass der Beklagte ihn über die Möglichkeit einer späteren Rekanalisation und damit auf das Wiederauftreten seiner Fertilität einschließlich einer aus der Literatur bekannten, wenn auch geringen Versagerquote bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (BGH NJW 1981, 630, 2002;… Senat a.a.O. VersR 1994, 1348).

    Da es sich bei dem Hinweis auf die der Sterilisationsmethode zwangsläufig innewohnende Unvollkommenheit um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, ist der Kläger, der aus dieser Nebenpflicht Ansprüche herleitet, nach allgemeinen Grundsätzen mit dem Beweis der Verletzung der Nebenpflicht belastet (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78]; 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79].

  • OLG Hamm, 05.02.1992 - 3 U 3/91

    Spätrekanalisation nach Durchtrennung des Samenleiters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Rn. 11 Damit entsprach die Resektion in dem genannten Umfang in jedem Fall dem für diesen Sterilisationseingriff medizinisch gebotenen Vorgehen (…Senat a.a.O.; zustimmend OLG München, OLG Rp 1993, 175 f: 15 mm bis 17 mm Gewebe), das auch noch bei wesentlich geringeren Gewebeanteilen eingehalten wird (OLG Hamm VersR 1993, 484 f [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91]:; BGH Beschluss vom 06.10.1992 - VI ZR 64/92).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91]: Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).

  • OLG Saarbrücken, 10.06.1987 - 1 U 97/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Im Übrigen wäre der Beweisantrag, die behauptete fehlerhafte Sterilisation durch einen operativen Eingriff klären zu lassen, unzulässig (OLG Saarbrücken VersR 1988, 831 [OLG Saarbrücken 10.06.1987 - 1 U 97/85];… Steffens/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 281).
  • OLG Oldenburg, 29.10.1991 - 5 U 50/91

    Sachverständiger, Anhörung, Erläuterung, mündliche, Gutachten, schriftliches, …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteile vom 30.04.1991 -5 U 120/90- und vom 29.10.1991 -5 U 50/91-).
  • OLG Oldenburg, 30.04.1991 - 5 U 120/90

    Schwangerschaft, Dokumentationsmängel, Eph-gestose, Eigendokumentation, …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteile vom 30.04.1991 -5 U 120/90- und vom 29.10.1991 -5 U 50/91-).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 8 U 42/90

    Fehlgeschlagene Sterilisation beim Mann

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Rn. 9 erforderlichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 [OLG Düsseldorf 14.02.1991 - 8 U 42/90]; Senatsurteil vom 26.10.1993 -5 U 70/93 = VersR 1994, 1348)- Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 10 mm bzw. 16 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.
  • OLG München, 24.07.2008 - 1 U 5073/07

    Arzthaftung bei erfolgloser Sterilisation: Unterlassene Aufklärung über eine …

    Die Beklagte zu 1 war aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag mit der Klägerin, der auch Schutzwirkungen zugunsten des Klägers entfaltete (BGH NJW 2007, 989), verpflichtet die Klägerin auch über die Misserfolgsquote bei einer Eileiterdurchtrennung aufzuklären (BGH NJW 1981, 630; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 240; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 959; OLG Hamm NJWE-VHR 1997, 281).
  • OLG Köln, 11.02.2004 - 5 U 150/03

    Schadensersatz gegen ein Universitätsklinikum wegen einer angeblichen Infektion …

    Die Annahme einer tatsächlichen Vermutung als Grundlage für den Anscheinsbeweis kann im Arzthaftungsrecht nur mit großer Zurückhaltung erfolgen, da hier regelmäßig die Möglichkeit eins atypischen Ablaufs besteht (vgl. etwa BGH NJW 1991, 1948; OLG Köln NJW 1999, 1790; OLG Hamm VersR 1999, 452; OLG Oldenburg VersR 2000, 59).
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