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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11415
OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 1999 - 7 U 87/98 (https://dejure.org/1999,11415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Zurechnungsunfähigkeit bei Fahrtantritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98
    Soweit sich der Kläger gegen diese Vorverlegung für die Anknüpfung des Schuldvorwurfs wegen der Rspr. des BGH zu den vorsätzlichen Verkehrsdelikten wendet (NJW 97, 138), ist dies deshalb nicht zwingend, weil nach § 61 VVG der Versicherungsfall, hier also der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt sein muss und nicht nur auf das Führen des Fahrzeugs abzustellen ist.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98
    Dem von dem Kläger angebotenen Beweis durch Sachverständigengutachten war schon deshalb nicht nachzugehen, weil der Kläger keine Anknüpfungstatsachen unter Beweis gestellt hat, aus denen sich seine Unzurechnungsfähigkeit ergeben könnte (s. BGH NJW 91, 852, 854 dazu, dass psychopathologische Kriterien nicht nachträglich rekonstruierbar sind).
  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 70/94

    Alkoholisiertes Fahren; Fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls; Objektive und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98
    Selbst ein Blutalkoholkonzentrationswert von 3, 0-3,3 Promille lässt einen Schluss auf Unzurechnungsfähigkeit noch nicht zu, vielmehr müssen noch sonstige Indizien im Verhalten und äußerlich wahrnehmbaren Zustand des Betroffenen hinzukommen (OLG Köln VersR 95, 205).
  • LG Münster, 13.05.1996 - 15 Ns 9/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 87/98
    Diese Indizien sind hier nicht eindeutig, da im ärztlichen Untersuchungsbericht (Bl. 6 der Ermittlungsakten 63 Js 1436/95 der StA Münster) von ... ein klares Bewusstsein, geordneter Denkablauf und beherrschtes Verhalten des Klägers vermerkt wurden.
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit …

    Rn. 14 cc) Dabei stellt eine Blutalkoholkonzentration ab 3, 00 Promille lediglich ein Anzeichen für Schuldunfähigkeit dar (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 883; OLG Köln VersR 1995, 205; OLG Hamm VersR 1992, 818 f.;… Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB 2008 Rn. 1310).
  • OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 159/09

    Formularmäßige Beschränkung einer aus Anlass der Anmietung eines Kfz vereinbarten …

    Der Umstand, dass er zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille aufwies, genügt hierfür nicht (OLG Köln VersR 1995, 2005; OLG Frankfurt r+s 2000, 364).
  • LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16
    Diese Tendenz lässt sich auch in der Rechtsprechung der Obergerichte beobachten, die selbst bei BAK-Werten von 3, 00 ? und mehr Zurechnung bejahen (vgl. OLG Hamm NVersZ 2000 524, 525 (BAK-Wert von 2, 96 ?); OLG Hamm RuS 1997 103, 104 (BAK-Wert von 2, 3 bis 3, 3 ?); OLG Köln RuS 1995 406, 407 (BAK-Wert von 2, 93 ?); OLG Frankfurt VersR 2000 883 (BAK-Wert von 3, 00 ?)).

    Vorliegend fehlt es - ungeachtet dessen, dass der Kläger pauschal ohne ausreichende Anknüpfungstatsachen darzulegen, einen BAK-Wert von über 2, 5 ? behauptet, wobei selbst ein BAK-Wert von 3, 0 bis 3, 3 ? einen Schluss auf eine vom Versicherungsnehmer zu beweisende Unzurechnungsfähigkeit (…vgl. Langheid/Rixecker, a. a. O., VVG § 103, Rn. 5 m. w. N.) der versicherten Person noch nicht zulässt - an weiteren sonstigen Indizien im Verhalten und äußerlich wahrnehmbaren Zustand des Betroffenen, welche noch hinzukommen müssten (vgl. OLG Frankfurt VersR 2000, 883).

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