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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2693
OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00 (https://dejure.org/2000,2693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2000 - 20 U 44/00 (https://dejure.org/2000,2693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2000 - 20 U 44/00 (https://dejure.org/2000,2693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    AVB/ARJ § 2 Nr. 1 S. 2; ; AVB/ARJ § 2 Nr. 1; ; AVB/ARJ § 3 Nr. 9; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher Schmerzanfall bei bestehendem Bandscheibenvorfall - unvorhergesehener Eintritt - Beweislast des Versicherers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bandscheibenvorfall; Neuer Versicherungsfall; Unvorhergesehen eingetreten; Versicherungsnehmer; Versicherer; Grobe Fahrlässigkeit; Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 527
  • VersR 2001, 1229
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer als Leser des Bedingungswerks wird und darf davon ausgehen, daß es für die Beurteilung des Erfordernisses "unvorhergesehen" auf seine Sicht und nicht die eines objektiven Betrachters ankommen soll (OLG Köln, VersR 1999, 222, 223; vgl. auch BGH, VersR 1994, 549, 550 zum Begriff "Unvorhersehbar" in den AVB einer Reisekrankenversicherung).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 123/97

    Begriff des unvorhergesehenen Eintritts einer Erkrankung in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer als Leser des Bedingungswerks wird und darf davon ausgehen, daß es für die Beurteilung des Erfordernisses "unvorhergesehen" auf seine Sicht und nicht die eines objektiven Betrachters ankommen soll (OLG Köln, VersR 1999, 222, 223; vgl. auch BGH, VersR 1994, 549, 550 zum Begriff "Unvorhersehbar" in den AVB einer Reisekrankenversicherung).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer …

    Rn. 3 1. Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536).
  • LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 187/11

    Wirksamkeit einer Reiserücktrittskostenversicherungsbedingung hinsichtlich des …

    Die Erkrankung ist vielmehr nur dann "unerwartet", wenn dem Versicherungsnehmer bei der Buchung der Reise nicht bekannt war, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens akuter Beschwerden im unmittelbaren Vorfeld der geplanten Reise derart gesteigert sein werde, dass ein vernünftiger unversicherter Reisender in seiner Situation von der Reisebuchung abgesehen hätte (Anschluss BGH, VersR 2012, 89; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reisekrankenversicherung, die aufgrund der insoweit wortgleichen Leistungsbeschreibung auf die Reiserücktrittskostenversicherung übertragen werden kann, ist bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt "unerwartet" war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen, da anderenfalls die nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrags dem Versicherer obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen würde (BGH, VersR 2012, 89; im Anschluss an OLG Köln, NVersZ 1999, 131; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).

  • KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14

    Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung": "Akute, …

    Auch bei der Auslegung des Begriffs der "unerwartet" aufgetretenen Erkrankung ist auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (…BGH, a.a.O. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; OLG Hamm VersR 2001, 1229 - zitiert nach juris: Rdnr. 15), wobei entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person durch behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind (…BGH, a.a.O.).

    Unerwartet ist ein im Ausland eingetretener Versicherungsfall dann, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ihn tatsächlich nicht vorhergesehen hat und ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch nicht vorhersehen konnte (OLG Hamm VersR 2001, 1229 f. -zitiert nach juris: Rdnr. 15).

  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung

    Auch bei der Auslegung des Begriffs der "unerwartet" aufgetretenen Erkrankung ist auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (…BGH, a.a.O.; OLG Hamm VersR 2001, 1229), wobei entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person durch behandelnde Ärzte konkret gegeben worden sind (…BGH, a.a.O.).
  • KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16

    Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos

    Rn. 31 Davon konnte - und dadurch unterscheidet sich der vorliegende von dem dem von der Klägerin zitierten Urteil des OLG Hamm (VersR 2001, 1229f) zugrunde liegenden Fall - bei Reiseantritt nicht ausgegangen werden.
  • AG Kusel, 20.11.2013 - 2 C 335/13

    Für den Eintritt des Versicherungsfalls einer unerwarteten schweren Erkrankung …

    Um zu vermeiden, das entgegen der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages die Gefahrtragung eines Versicherungsfalles unzulässig auf den Versicherungsnehmer abgewälzt wird (s. hierzu LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris;… Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, VB-Reiserücktritt 2008, 8 2 Rn. 5 ff.), ist eine Erkrankung nach der heute herrschenden Meinung dann als unerwartet anzusehen, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Versicherten nicht voraussehbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762; OLG Köln NVersZ 1999, 131; OLG Hamm VersR 2001, 1229;… Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 78. Vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 362).
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