Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 VHB
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei fehlenden Einbruchsspuren am Türschloß - Judicialis
VHB § 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Leistungsfreiheit der Versicherung bei Einbruchsdiebstahl - Beweislast für Einbruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VHB § 5; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 713
Keine Versicherungsleistung bei fehlenden Einbruchsspuren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einbruchdiebstahl; Versicherungsschutz; Versicherungsnehmer ; Beweislast; Beweisantritt; Einbruchsspuren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Einbruchdelikten: Bei Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 25 O 334/97
- OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Papierfundstellen
- VersR 2001, 759
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Denn zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls gehört grundsätzlich auch, daß Einbruchsspuren feststellbar sind (BGH VersR 95, 956; VersR 96, 187). - OLG Hamm, 22.06.1994 - 20 U 418/93
Erleichterter Beweis trotz Fehlens von Einbruchspuren
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Das heißt, der Versicherungsnehmer muß nachweisen, daß die unversicherten Begehungsweisen zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern läßt (OLG Hamm VersR 95, 1233;… Römer/Langheid, § 49 VVG, Rdnr. 21). - OLG Karlsruhe, 06.10.1995 - 12 U 101/94
Ausschlußklausel; Sturmbedingter Gebäudeschaden; Fenster; Öffnung durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Denn zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls gehört grundsätzlich auch, daß Einbruchsspuren feststellbar sind (BGH VersR 95, 956; VersR 96, 187).
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden …
Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216). - OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung nicht die Rechtsprechung von Oberlandesgerichten infrage gestellt, wonach ein stimmiges Spurenbild eines Einbruchs dann nicht gegeben ist, wenn bestimmte Spuren, die im Falle eines bedingungsgemäßen Einbruchs vorliegen müssten, nicht erkennbar sind (…vgl. OLG Köln VersR 1999, 309 ff. Rn. 9 in juris; OLG Hamm VersR 2000, 357 f. Rn. 9 in juris; OLG Köln NVersZ 2001, 33 f. Rn. 6 in juris; OLG Frankfurt VersR 2001, 759 f. Rn. 4 in juris). - LG Kassel, 27.05.2010 - 5 O 2653/09
Hausratversicherung: Nachweis eines Diebstahls durch Bezugnahme auf die …
Rn. 36 a) Zwar genügt ein Versicherungsnehmer seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 10.08.2000, Az.: 3 U 210/98). - OLG Köln, 04.09.2001 - 9 U 107/00
Leistungspflichten einer Versicherung im Falle des Abhandenkommens eines …
Insoweit unterscheidet sich die Situation hier von den Fällen, in denen Versicherungsschutz nur für qualifizierte Formen des Abhandenkommens besteht, so wie dies in den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 2001, 759, 760) und des Senats (VersR 1999, 309 ff) der Fall war. - LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05 Die Rechtsprechung billigt dem Versicherungsnehmer bei Fehlen äußerer Einbruchsspuren nur dann Beweiserleichterungen - etwa durch persönliche Anhörung gemäß § 141 ZPO - zu, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die unversicherte Begehungsweise zumindest unwahrscheinlich ist und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (OLG Frankfurt NversZ 2001, 36; OLG Hamm VersR 1995, 1233).
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