Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276 § 611 § 823
Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz; Erfolgen der Aufklärung am Vorabend der Operation zu spät und Vorliegen einer unwirksamen Einwilligung; Operation des Tumors im Bereich der Hirnanhangsdrüse im Wege des subfrontalen Zuganges; Erleiden eines fast ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.11.1995 - 1 O 164/93
- OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
- BGH, 13.03.2001 - VI ZR 262/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 860
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
Mit Urteil vom 17.3.1998 hat der BGH (AZ.: VI ZR 74/97) das Urteil des Senats aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BGH, 25.11.2025 - VI ZR 165/23
Hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB ; Materielles …
Danach kann auch keine hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB angenommen werden, wenn der Patient zwar in eine entsprechende, jedoch erst später durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte (…a.A. OLG Brandenburg, NJW-RR 2023, 451 Rn. 22; wohl auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 8. Aufl., C.IV. Rn. 137 S. 406 unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, VersR 2001, 860). - OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08
Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137). - OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor …
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
- OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen Wechsel der Operationsmethode bei einer …
Der Einwand der hypothetischen Einwilligung entfällt nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vg. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 137). - OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 12 U 21/21
Schadensersatzansprüche nach einem refraktiven Eingriff am Auge mit einem …
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. 137). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06
Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung
Entgegen der Ansicht der Klägerin entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung allerdings nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137). - OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der …
Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860). - OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18
Streitgegenstand einer Arzthaftungsklage
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner a.a.O. Rn. 137).
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