Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 2
Form der Berufungsbegründung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2001, 915
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86
Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittelbegründungsschrift nur formwirksam, wenn der Prozeßbevollmächtigte den Schriftsatz mit seinem vollen Namen unterzeichnet hat, die Abzeichnung mit einem Handzeichen genügt den Anforderungen nicht (st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1995 - VIII ZB 13/95, in Juris dokumentiert; vom 29. Oktober 1986 - IV a ZB 13/86, NJW 1987, 1333 m. w. N.). - BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85
Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99
Ein hinreichender Umstand kann ein mit der Berufungsbegründungsschrift versehenes Begleitschreiben des Prozeßbevollmächtigten sein, das von ihm mit voller Unterschrift unterschrieben worden ist (BGH, Beschluß vom 20. März 1986 - VII ZB 21/85, BGHZ 97, 251). - BGH, 23.10.1984 - VI ZB 11/84
Anforderungen an die ordnungsgemäße anwaltliche Unterschrift einer …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99
Eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO liegt nur dann vor, wenn zumindest einzelne Buchstaben zu erkennen sind (BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1993 - VII ZB 9/83, VersR 1984, 142; Beschluß vom 23. Oktober 1984 - VI ZB 11/84, VersR 1985, 59). - BGH, 27.10.1983 - VII ZB 9/83
Identifizierbarkeit des im Rechtsmittelverfahren Prozessbevollmächtigten als …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99
Eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO liegt nur dann vor, wenn zumindest einzelne Buchstaben zu erkennen sind (BGH, Beschluß vom 27. Oktober 1993 - VII ZB 9/83, VersR 1984, 142; Beschluß vom 23. Oktober 1984 - VI ZB 11/84, VersR 1985, 59). - BGH, 10.05.1995 - VIII ZB 13/95
Wirksamkeit der Urteilszustellung - Erfordernis der Ausstellung eines …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - VII ZB 41/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittelbegründungsschrift nur formwirksam, wenn der Prozeßbevollmächtigte den Schriftsatz mit seinem vollen Namen unterzeichnet hat, die Abzeichnung mit einem Handzeichen genügt den Anforderungen nicht (st. Rspr. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1995 - VIII ZB 13/95, in Juris dokumentiert; vom 29. Oktober 1986 - IV a ZB 13/86, NJW 1987, 1333 m. w. N.).
- OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06
Zur Haftung des Verbrauchers wegen Verschlechterung der Kaufsache bei Widerruf - …
Er ist zwar einfach strukturiert, einem starken Abschleifungsprozess unterlegen und lässt einzelne Buchstaben nicht erkennen (vgl. BGH VersR 2001, 915 f. Rdnr. 10, zit. nach juris: in einem solchen Fall eine Unterschrift verneinend).Zu Unrecht beruft sich der Kläger insoweit auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2001, 915 f.).
- OLG Zweibrücken, 17.11.2004 - 1 U 86/04 Die Unterzeichnung der Berufungseinlegung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten hat mit dessen vollem Namen zu erfolgen (BGH VersR 2001, 915 ).
Ein Schriftzug, der als bewusste und gewollte und Namensabkürzung erscheint (Handzeichen, Paraphe), stellt demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar (vgl. z. B. BGH NJW 1997, 3380 ; VersR 2001, 915 ).
- BGH, 13.07.2000 - VII ZR 41/99
Zulässigkeit - Berufung - Berufungsbegründungsfrist - Unterschrift - …
VII ZB 41/99.
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