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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 2 U 531/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8938
OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 2 U 531/99 (https://dejure.org/1999,8938)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.1999 - 2 U 531/99 (https://dejure.org/1999,8938)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 2 U 531/99 (https://dejure.org/1999,8938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Abschluß einer Abfindungsvereinbarung; Vorlage von ärztlichen Berichten und Bescheinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 779
    Abfindungsvergleich: Einwand eines Missverhältnisses zwischen Schaden und Abfindung; weitergehende Ansprüche wegen Spätfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 507
  • VersR 2001, 982
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2025 - 1 U 20/24

    Anscheinsvollmacht bei Zugriff auf den E-Mail-Account

    Dabei kann dahinstehen, ab einem Wievielfachen ein solches krasses Missverhältnis anzunehmen ist (vgl. zu Bezifferungen etwa BGH, Urteil vom 03.07.1984, Az. VI ZR 238/82; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2003, Az. 1 W 52/03; OLG Nürnberg, Urteil vom 01.07.1999, Az. 2 U 531/99; jeweils Juris).

    Maßgeblich ist im Zweifelsfall, ob der Folgeschaden nicht in dem Risikobereich liegt, den der Geschädigte mit der Abfindungserklärung übernommen hat (eingehend Nugel, Der Abfindungsvergleich in der außergerichtlichen Schadensregulierung, ZfSch 2006, 190; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.1965, Az. VI ZR 168/64; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2003, Az. 6 U 231/01; OLG Nürnberg, Urteil vom 01.07.1999, Az. 2 U 531/99; jeweils Juris VersR 2001, 982; OLG Oldenburg VersR 2004, 64; OLG Schleswig VersR 2001, 983; BGH NJW 1997, 2488).

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