Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98 - 71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs der Behandlungskosten einer Praktischen Ärztin und Ärztin für Homöopathie und Naturheilverfahren gegenüber einer privaten Krankenversicherung; Anforderungen an das Vorliegen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.08.1998 - 14 O 184/96
- OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98 - 71
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1015
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98
Dabei können auch solche medizinischen Erkenntnisse berücksichtigt werden, die sich im Bereich der alternativen Medizin ergeben oder sich als das Ergebnis der Anwendung von sogenannten Außenseitermethoden darstellen (BGH, VersR 1996, 1224, 126 [BGH 10.07.1996 - IV ZR 133/95] ).Denn die Wirksamkeit dieser Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - die Beweislast dafür trifft den Versicherungsnehmer (dazu BGH, VersR 1996, 1224, 1225 [BGH 10.07.1996 - IV ZR 133/95] und Prölls, in: Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Aufl. 1998, Rdn. 46 zu § 1 MBKK m.w.N.) - steht nicht fest.
- KG, 25.08.1998 - 6 U 7063/97
Amforderungen an die medizinische Notwendigkeit alternativer Behandlungsmethoden; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98
Ein geringeres Beweismaß ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1996, 1226, 1229) zwar bei der Behandlung von (bislang) unheilbaren Krankheiten anzusetzen; dabei reicht es aus, wenn die Behandlung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit wirksam ist, was der Bundesgerichtshof dann bejaht, wenn die Behandlung mit nicht nur ganz geringen Erfolgsaussichten die Erreichung des Behandlungsziels als möglich erscheinen lässt (dazu auch KG, NversZ 1999, 424). - LG Frankfurt/Main, 15.11.2000 - 1 S 69/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98
Ob eine Kostenerstattung allein mit dieser Begründung verweigert werden könnte (ausführlich zu dieser Problematik: LG Frankfurt, NVersZ 2001, 225), kann offen bleiben.
- OVG Saarland, 24.03.2005 - 1 Q 35/04
Keine Beihilfe für Behandlung mittels Bioresonanztherapie
Eine solche Forschung verlangt eine Erhebung, die plazebokontrolliert, randomisiert, doppelblind, prospektiv und statistisch signifikant ist vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2002 -5 U 804/98-, VersR 2002, 1015.Denn es entsprach und entspricht übereinstimmender höchstrichterlicher bzw. obergerichtlicher Auffassung nicht nur in der verwaltungsgerichtlichen, sondern auch in der sozialgerichtlichen und zivilgerichtlichen Rechtsprechung, dass die hier streitige Bioresonanztherapie bzw. Bioresonanzdiagnostik nicht als eine wissenschaftlich erprobte und wirksame Methode einzustufen ist vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 304/93 -, dokumentiert bei Juris, Leitsatz im ZBR 1995, 250; VGH B-Stadt, Urteil vom 10.7.1997 - 4 S 1980/95 -, dokumentiert bei Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 31.5.2001 - L 14 KR 8/98 -, dokumentiert bei Juris - BSG, Beschluss vom 29.9.1998 - B 1 KR 36/97 B -, dokumentiert bei Juris, sowie Urteil vom 19.2.2003 - B 1 KR 18/01R -, NZS 2004, 99; KG Berlin, Urteil vom 25.8.1998 -6 U 7063/97 -, VersR 2001, 178; OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2001 - 10 U 355/01 -, VersR 2002, 1367; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2002 - 5 U 804/98 -, VersR 2002, 1015.
- OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …
Im Normalfall kann das nur durch ein Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen geklärt werden (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 1015;… Bach/Moser, a.a.O., § 1 MB/KK Rn 41 a. E.). - LG Baden-Baden, 26.08.2013 - 1 O 1/09
Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine …
Rn. 65 4. Auch bei der Anwendung von anderen als von der Schulmedizin überwiegende anerkannten Behandlungsmethoden und Arzneimittel, um die es hier geht, muss darauf abgestellt werden, dass es sich um solche handelt, die auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, was letztlich nichts anderes bedeutet, als dass die Methode hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Evidenz bewertet werden muss (s. OLG Saarbrücken, VersR 2002, 1015).
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