Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen eines Brandschadens; Brandlegung im Heu eines Heuwagens zwecks Provokation des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr; Ablehnung eines Versicherungsschutzes wegen einer vorsätzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.05.2001 - 15 O 517/00
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1185
- NJW-RR 2004, 1511 (Ls.)
- VersR 2002, 1369
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78
Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Das bedeutet, daß die Bindungswirkung nur so weit geht, wie sich die Vorsatzbegriffe im Haftpflicht- und im Deckungsprozeß decken (so schon Senat, Urt. v. 25.06.1980 - 20 U 76/78 - in VersR 1981, 178 [180]).Rn. 47 Soweit es in den Kommentierungen zum Umfang der Bindungswirkung heißt, auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils seien hinzunehmen (…so Voit in Prölss/Martin, § 149 VVG, Rn. 30; Ähnlich: Littbarski § 3 AHB, Rn 121, Baumann in Berliner Kommentar, § 149 VVG, Rn 184, Römer-Langheid § 149 VVG Rn 5), so gilt dieser Satz nicht uneingeschränkt, sondern er bedarf einer Differenzierung, wie sich aus der Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen des Senats (VersR 1980, 1061, VersR 1981, 178) ableiten läßt, die gerade nicht eine umfassende Bindungswirkung aller im Haftpflichtprozeß getroffenen Feststellungen gelten lassen, sondern die Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität beschränken.
- OLG Hamm, 05.10.1977 - 20 U 160/75
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Denn es ist zwar Aufgabe des Haftpflichtprozesses, über alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Haftpflichtanspruchs zu befinden und insoweit auch den Versicherer zu binden; nicht jedoch kommt es dem Haftpflichtprozeß zu, darüber hinaus Feststellungen zum Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu treffen, die für den Haftpflichtanspruch ohne Bedeutung sind (so Senat, Urt. v.05.10.1977 20 U 160/75 - in VersR 1980, 1061).Rn. 47 Soweit es in den Kommentierungen zum Umfang der Bindungswirkung heißt, auch Einzelfeststellungen des Haftpflichturteils seien hinzunehmen (…so Voit in Prölss/Martin, § 149 VVG, Rn. 30; Ähnlich: Littbarski § 3 AHB, Rn 121, Baumann in Berliner Kommentar, § 149 VVG, Rn 184, Römer-Langheid § 149 VVG Rn 5), so gilt dieser Satz nicht uneingeschränkt, sondern er bedarf einer Differenzierung, wie sich aus der Bezugnahme auf die oben zitierten Entscheidungen des Senats (VersR 1980, 1061, VersR 1981, 178) ableiten läßt, die gerade nicht eine umfassende Bindungswirkung aller im Haftpflichtprozeß getroffenen Feststellungen gelten lassen, sondern die Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität beschränken.
- BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (…so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568;… BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504; BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473).Rn. 49 In den Entscheidungen vom 18.03.1992, vom 30.09.1992 und vom 20.06.2001 (aaO.) hat der BGH jeweils ausgeführt, die Bindungswirkung bewirke, daß die Entscheidung im Haftpflichtprozeß selbst sowie die Grundlagen der Entscheidung nicht mehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer in Frage gestellt werden können.
- BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68
Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Der BGH hat schon im Urteil vom 12.02.1969 (IV ZR 539/68 - in NJW 1969, 928 = VersR 1969, 413) eingeschränkt, daß eine Bindung nur dahin gehe, daß im Deckungsprozeß davon auszugehen sei, daß gegen den Versicherten ein Haftpflichtanspruch aus den im Haftungsprozeß festgestellten Gründen bestehe; die Bindung gehe nicht weiter, als sie danach geboten sei. - OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91
Rechtsschutzversicherer; Leistungsrückforderung; Unterrichtungsobliegenheit; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Rn. 46 Eine Bindungswirkung der im Haftpflichtprozeß erfolgten Feststellungen entsteht in dem Umfang, wie die festgestellten Tatsachen für beide Verfahren gleichermaßen von Bedeutung sind; die Bindungswirkung entfaltet sich nur bei sogenannter "Voraussetzungsidentität" (so Senat, Urt. v.18.10.1991 - 20 U 79/91 - in VersR 1992, 308). - OLG Köln, 11.07.1991 - 5 U 198/90
Bindungswirkung eines früheren Urteils - Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Eine im Haftungsprozeß unerhebliche Feststellung entfaltet keine Bindungswirkung für den Deckungsprozeß (so auch OLG Köln, Urt.v. 11.07.1991 5 U 198/90 - in VersR 1992, 89). - BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (…so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568; BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504;… BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473). - BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91
Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht
Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01
Die Bindungswirkung verhindert, daß die Grundlagen der Entscheidung im Haftpflichtprozeß nochmals zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Frage gestellt werden (so BGH, Urt. v.18.03.1992 - IV ZR 51/91 - in NJW 1992, 1509 = VersR 1992, 568;… BGH, Urt. v. 30.09.1992 - IV ZR 314/91 - in NJW 1993, 68 = BGHZ 119, 276 = VersR 1992, 1504;… BGH, Urt. v.20.06.2001 - IV ZR 101/00 - in NJW-RR 2001, 1311 = NVersZ 2001, 473).
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04
Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …
Die Bindungswirkung reicht aber nur so weit, wie eine für die Entscheidung im Deckungsprozess maßgebliche Frage zu einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sich auch im Haftpflichtprozess als entscheidungserheblich erweist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - IV ZR 126/02 - VersR 2004, 590 unter III 1 und 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1185, 1186). - BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02
Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen …
Das Berufungsgericht (VersR 2002, 1369) hält es übereinstimmend mit dem Landgericht für erwiesen, daß sich der Vorsatz des Stiefsohnes des Klägers nicht darauf beschränkte, lediglich das auf dem Wagen gelagerte Heu zu entzünden, sondern daß er die Ausweitung des Feuers zumindest als möglich vorhergesehen und die Inbrandsetzung des gesamten Gebäudes nebst Inhalt zumindest billigend in Kauf genommen hat. - LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05 Rn. 40 Denn eine Bindungswirkung greift nur bei Voraussetzungsidentität ein, während eine überschießende Feststellung von Vorsatz im Haftpflichtprozess (Feststellung von Fahrlässigkeit hätte gereicht) dem Versicherungsnehmer im Deckungsprozess nicht die Möglichkeit nimmt, sich auf eine leichtere Verschuldensform berufen zu können (BGH r+s 2004, 232; Vorinstanz OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski r+s 2006, 7/9; Wendt r+s 2006, 45/50).
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 225/04 Die Bindungswirkung reicht aber nur so weit, wie eine für die Entscheidung im Deckungsprozess maßgebliche Frage zu einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sich auch im Haftpflichtprozess als entscheidungserheblich erweist (BGH, Urteil vom 18.2. 2004 - IV ZR 126/02 - VersR 2004, 590 unter III 1 und 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1185, 1186).
- LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für …
Das Landgericht Münster hat weder eine wissentliche Pflichtverletzung positiv festgestellt (was im Übrigen für den Bindungsprozess wegen fehlender Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH r+s 2007, 241; r+s 2004, 232; OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski, r+s 2006, 7/9; Wendt, r+s 2006, 45/50) unbeachtlich wäre noch hat es umgekehrt eine wissentliche Pflichtverletzung durch den Kläger ausgeschlossen, sondern sich auf die Feststellung der für die Haftpflichtfrage ausreichenden Fahrlässigkeit der Pflichtverletzung beschränkt.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 929/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AUB 88 § 7 I; ; AUB 88 § 1 III; ; AUB 88 § 1 IV; ; AUB 88 § 2 III
- rechtsportal.de
AUB 88 § 7 Abs. 1 § 1 Abs. 3 § 1 Abs. 4 § 2 Abs. 3
Unfallversicherung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensfehler; Sachverständiger Zeuge; Arzt; Arztbericht; Krankenhaustagegeld; Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.05.2001 - 16 O 359/97
- OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 929/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1369 (Ls.)
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