Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.08.2001 - 6 U 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Krankenhaushaftung: Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten eines psychiatrischen Krankenhauses gegenüber einem Patienten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs 1 BGB
Anhaltspunkt; Aufsichtspflichtverletzung; Depression; Krankenhaushaftung; Krankenhausvertrag; Patient; psychiatrisches Krankenhaus; schizoaffektive Psychose; Schizophrenie; selbstschädigende Handlung; Selbstschädigung; Unvorhersehbarkeit; Verhaltensstörung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 10.08.2001 - 6 U 41/01
- BGH, 14.05.2002 - VI ZR 316/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1385
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 202/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1385
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 28.07.2011 - 1 U 3579/10
Verkehrssicherungspflicht: Verteilung der Beweislast bei einem Glatteisunfall auf …
Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d. h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m. w. N.). - OLG Naumburg, 11.05.2012 - 10 U 44/11
Verkehrssicherungspflicht: Anscheinsbeweis bei Sturzunfall auf einem …
Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d. h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 mwN.). - OLG Köln, 24.04.2023 - 7 U 189/22
Kein Schadensersatz mangels einer Verletzung der Räum- und Streupflicht
Daher kann ein Glatteisunfall keinen Anschein dafür setzen, dass der Streupflichtige seine Pflicht zum Streuen verletzt hat; hierfür trifft vielmehr die Klägerin die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG München, Urteil vom 29.11.2012 - 1 U 2931/12, r + s 2013, 201; OLG Celle, NJW-RR 03, 1536; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1385).Der Anscheinsbeweis greift zugunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, also dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, VersR 02, 1385 m.w.N.).
- LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12
Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen …
Beweiserleichterungen bestehen insofern nicht (Anschluss an OLG München, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 U 4126/11, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385).Doch genügt allein der Umstand des Sturzes zu einer Jahreszeit, in der witterungsbedingt mit dem Auftreten von Glätte auf Wegen zu rechnen ist, nicht, um den Nachweis eines Glättezustandes zu führen (vgl. OLG München, Beschl. v. 06.03.2012 - 1 U 4126/11, juris; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385).
- OLG München, 29.11.2012 - 1 U 2931/12
Verkehrssicherungspflicht: Streu- und Räumpflicht der Gemeinde für einen Gehweg; …
Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d. h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m. w. N.). - OLG München, 05.05.2011 - 1 U 3579/10
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls; Bestehen einer …
Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d.h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m.w.N.). - OLG München, 22.12.2009 - 1 U 4405/09
Verkehrssicherungspflicht: Beweislastverteilung für die Verletzung der …
Der Anscheinsbeweis greift zu Gunsten des Geschädigten regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis, d. h. dafür, dass eine festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1385 m. w. N.).
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