Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Versicherungsrecht; Angabe der Erwerbszeit von versichertem Schmuck
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.06.2001 - 24 O 516/00
- OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1419
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Danach ist bei einer - wie hier - folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzung der Versicherer nur dann leistungsfrei, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH, VersR 1984, 228).Denn es kommt für die Relevanz nicht darauf an, ob eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers gerade auch im konkreten Fall vorliegt (BGH, VersR 1984, 228).
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Der Hinweis, das vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben, die geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht, entspricht den an die Hinweispflicht zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, r + s 1998, 144, 145; Senat, r + s 2000, 448). - OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Angaben zu Vorschäden ins Blaue hinein
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Die Darlegungs- und Beweislast für derartige Umstände hat der Versicherungsnehmer (Senat, r+s 2000, 55, 56). - OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 17/94
Versicherer; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verhalten des Versicherungsnehmers, das den objektiven Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung erfüllt, klar auf der Hand liegt, vom Versicherer aber weder im Rahmen der Leistungsprüfung noch zunächst im Prozess mit irgendeinem Wort erwähnt und zum Anlass genommen wird, die Eintrittspflicht aus diesem Grunde in irgendeiner Form in Frage zu stellen (Senat, VersR 1994, 1183 f.). - OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Eintritt der Leistungsfreiheit bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen, …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Der Hinweis, das vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben, die geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht, entspricht den an die Hinweispflicht zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, r + s 1998, 144, 145; Senat, r + s 2000, 448).
- OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche …
Schließlich begegnet die in der Schadensmeldung (Bl. 34 d. A.) enthaltene Belehrung über den möglichen Verlust eines Anspruchs keinen Bedenken (…vgl. Senat im Urt. vom 18.9.2002 - 5 U 360/02-43-; OLG Köln, VersR 2002, 1419).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 25.09.2001 - 7 O 526/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.09.2001 - 7 O 526/00
- KG, 21.03.2003 - 6 U 2/02
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1419
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