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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6546
OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00 (https://dejure.org/2000,6546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.09.2000 - 5 U 5/00 (https://dejure.org/2000,6546)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. September 2000 - 5 U 5/00 (https://dejure.org/2000,6546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 830; ; BGB § 831

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Abgrenzung der Verantwortlichkeit bei Belegsärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611; BGB § 830 Abs. 1 Satz 2
    Begrenzter Anwendungsbereich des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belegarzt; Krankenhausvertrag; Operation; Gemeinschaftspraxis; Schadensersatz; Belegkrankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 317
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 2 U 145/97

    Werbung mit einem eingetragenen, aber nicht schutzfähigen Gebrauchsmuster

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Der Sachverständige hat dargelegt, dass eine Gefäßverletzung durch eine Verresnadel oder den ersten Trokar eine typische, insgesamt seltene, gleichwohl aber bekannte Komplikation einer Laparoskopie darstellt, die auch bei aller Sorgfalt nicht vermieden werden kann, weil diese Instrumente ohne Sichtkontrolle eingeführt werden müssen (vgl. außer die von den Beklagten angeführten Judikate des OLG Hamm AHRS 2240/2; OLG Düsseldorf, AHRS 2240/6 und OLG Saarbrücken, AHRS 2240/103 auch OLG München, OLGR 1999, 55).

    Der Verdacht auf Verwachsungen gehört zu den Indikationen für die diagnostische Laparoskopie (vgl. OLG München, OLGR 1999, 55).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Aus diesen Angaben ergibt sich des Weiteren, dass er und der Beklagte zu 1 keine Gemeinschaftspraxis (vgl. zu diesem Aspekt im Zusammenhang mit belegärztlicher Tätigkeit BGH, Urteil vom 16. Mai 2000, VI ZR 321/98) betrieben haben, der Beklagte zu 1 - so auch der OP-Bericht - ihm bei der Operation lediglich assistiert hat.
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Die Norm des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überbrückt also nicht auch Zweifel darüber, ob einem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen überhaupt eine rechtswidrige Handlung zur Last fällt, ob also (auch) er unerlaubt und mit Verletzungseignung in die Schutzsphäre des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BGHZ 55, 86, 92 f.; 89, 383, 399 f; BGHR BGB § 830 Abs. 1 Satz 2, Arzthaftung 1.
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist daher zu dokumentieren (vgl. BGH VersR 1989, 512; Senat VersR 1997, 1281).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 320/88

    Schadensersatzpflicht des Laborarztes wegen fehlerhafter Ermittlung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Die Norm des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überbrückt also nicht auch Zweifel darüber, ob einem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen überhaupt eine rechtswidrige Handlung zur Last fällt, ob also (auch) er unerlaubt und mit Verletzungseignung in die Schutzsphäre des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BGHZ 55, 86, 92 f.; 89, 383, 399 f; BGHR BGB § 830 Abs. 1 Satz 2, Arzthaftung 1.
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 51/70

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens; Unfall eines Krankenwagens; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Die Norm des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überbrückt also nicht auch Zweifel darüber, ob einem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen überhaupt eine rechtswidrige Handlung zur Last fällt, ob also (auch) er unerlaubt und mit Verletzungseignung in die Schutzsphäre des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BGHZ 55, 86, 92 f.; 89, 383, 399 f; BGHR BGB § 830 Abs. 1 Satz 2, Arzthaftung 1.
  • OLG Zweibrücken, 13.05.1997 - 5 U 7/95

    Artzhaftungsprozeß: Anscheinsbeweis, Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2000 - 5 U 5/00
    Nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist daher zu dokumentieren (vgl. BGH VersR 1989, 512; Senat VersR 1997, 1281).
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