Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBG § 42 Abs. 3
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.11.2000 - 310 O 85/89
- LG Hamburg, 23.11.2000 - 310 O 85/99
- OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 556
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99
Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist die Tätigkeit, welche der Versicherungsnehmer "in gesunden Tagen", also vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt hat (vgl. BGH, VersR 1993, 470 ; BGH, NVersZ 2000, 221). - BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Maßgeblich für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist die Tätigkeit, welche der Versicherungsnehmer "in gesunden Tagen", also vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt hat (vgl. BGH, VersR 1993, 470 ; BGH, NVersZ 2000, 221). - BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90
Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Soweit das OLG Koblenz (VersR 1999, 1399) anderweitige Verwendungsmöglichkeiten eines Beamten aufgrund des Beamtenverhältnisses nicht als Frage der Verweisung, sondern als Nichtvorliegen von Berufsunfähigkeit ansieht, folgt dem der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.9.2000 (VersR 2001, 972) nicht (vgl. auch den Fall Butt, VersR 1991, 450 ). - OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98
Berufsunfähigkeit eines Beamten
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Soweit das OLG Koblenz (VersR 1999, 1399) anderweitige Verwendungsmöglichkeiten eines Beamten aufgrund des Beamtenverhältnisses nicht als Frage der Verweisung, sondern als Nichtvorliegen von Berufsunfähigkeit ansieht, folgt dem der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.9.2000 (VersR 2001, 972) nicht (vgl. auch den Fall Butt, VersR 1991, 450 ). - OLG Düsseldorf, 19.09.2000 - 4 U 166/99
Berufsunfähigkeit einer Postbotin - unzulässiger Verweis auf Nischenarbeitsplatz
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2001 - 9 U 5/01
Soweit das OLG Koblenz (VersR 1999, 1399) anderweitige Verwendungsmöglichkeiten eines Beamten aufgrund des Beamtenverhältnisses nicht als Frage der Verweisung, sondern als Nichtvorliegen von Berufsunfähigkeit ansieht, folgt dem der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.9.2000 (VersR 2001, 972) nicht (vgl. auch den Fall Butt, VersR 1991, 450 ).
- OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit …
Nach Auffassung des Senates ist daher auch bei einem Beamten - sofern keine Beamtenklausel vereinbart ist - auf die konkrete Ausgestaltung der in gesunden Tagen zuletzt ausgeübten Tätigkeit und nicht etwa auf die gesamte Spannbreite des jeweiligen Amtes abzustellen (so auch OLG Hamburg VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 219). - LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe
Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit kommt es nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis allein "auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit" (OLG Hamburg, VersR 2002, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972) an, da keine sogenannte Beamtenklausel vereinbart wurde, wonach der Versicherte dann als berufsunfähig gilt, wenn er als allgemein dienstunfähig anerkannt ist. - KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines …
Denn gemäß § 1 (1) dieser Bedingungen liegt Berufsunfähigkeit vor, "wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen." Diese Regelung gilt, zumal die Bedingungen im weiteren eine so genannte Beamtenklausel nicht enthalten, auch für versicherte Beamte; jedenfalls könnte ein verständiger Versicherungsnehmer dies nicht anders verstehen (…vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 2006, 916 - 918, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 27; OLG Hamburg VersR 2002, 556 - 557, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 3;… OLG Düsseldorf VersR 2001, 972, zitiert nach juris, dort Rdz. 18). - LG Berlin, 19.06.2007 - 7 O 421/05
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Einfaches Bestreiten als Verteidigung des …
Der Vortrag der Klägerin genügt nicht, so dass es im Ergebnis nicht darauf ankommt, ob man die Frage, ob es sich bei der anderweitigen Verwendungsmöglichkeit eines Versicherten als Beamten der Verweisung unterordnet oder der Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf (OLG Hamburg VersR 02, 556; OLG Düsseldorf VersR 2001, 972; a.A. OLG Koblenz VersR 1999, 1399).
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