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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 5 U 2333/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6951
OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 5 U 2333/00 (https://dejure.org/2000,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2000 - 5 U 2333/00 (https://dejure.org/2000,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2000 - 5 U 2333/00 (https://dejure.org/2000,6951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht des Arztes bei konservativer Behandlung - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 823
    Ärztliche Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzthaftung; Ärztlicher Behandlungsfehler; Behandlungsmethode; Selbtsheilung; Heilungschance; Aufklärungspflicht des Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 580
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 5 U 2333/00
    Die Entscheidung des Arztes für eine konservative, d. h. auf die Selbstheilung des Körpers setzende Behandlungsmethode erfordert keine der Beweislast des Arztes unterliegende Eingriffsaufklärung, sondern lediglich eine der Beweislast des Patienten unterliegende Aufklärung über die bestehende alternative - operative - Behandlungsmöglichkeit, falls beide Methoden einigermaßen gleichwertige Heilungschancen bieten, jedoch unterschiedliche Risiken bestehen (vgl. BGH NJW 1986, 780).

    B) Eine Aufklärungspflicht als vertragliche Nebenpflicht (…mit der hier freilich nicht relevanten Folge der Beweislast für den Patienten, vgl. OLG Hamm, a. a. O.) kommt allerdings dann in Betracht, wenn beide Behandlungsmethoden zwar einigermaße gleichwertige Heilungschancen bieten, jedoch unterschiedliche Risiken bestehen und daher der Patient sinnvollerweise mitentscheiden können soll (vgl. BGH, NJW 86, 780, m. w. N.).

  • OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14

    Anforderungen an den Umfang der Sicherungsaufklärung durch den behandelnden Arzt

    Rn. 68 Ähnlich wie bei der Eingriffsaufklärung kann es auch bei der Sicherungsaufklärung im Einzelfall geboten sein, dass der Arzt, der sich für ein konservatives, abwartendes Vorgehen entscheidet, den Patienten auf eine interventionelle Vorgehensweise als bestehende, ernsthafte Behandlungsalternative hinweist, falls beide Methoden sich hinsichtlich der Risiken oder der Heilungschancen erheblich unterscheiden (…OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 63 f.; VersR 2002, 580;… Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. A 590).
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