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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 13.06.2001

Rechtsprechung
   OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9186
OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01 (https://dejure.org/2002,9186)
OLG München, Entscheidung vom 14.02.2002 - 1 U 3495/01 (https://dejure.org/2002,9186)
OLG München, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 1 U 3495/01 (https://dejure.org/2002,9186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässige Körperverletzung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Sterilisation; Ausländische Patientin; Wirksame Einwilligung

Verfahrensgang

  • LG München - 9 O 6520/00
  • OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

    Auszug aus OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01
    Prinzipiell ist eine Sterilisation mit Einwilligung der Frau auch ohne besondere medizinische oder soziale Indikation rechtlich zulässig (grundlegend BGH 67, 48 = BGH AHRS 1010, 5).
  • OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92

    Beweislast bei Streit über Wirksamkeit einer Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01
    Der Arzt muß eine sprachkundige Person hinzuziehen, wenn nicht ohne weiteres sicher ist, dass der Patient die deutsche Sprache so gut beherrscht, daß er die Erläuterungen, die er von dem Arzt erhält, verstehen kann (OLG Frankfurt VersR 1994, 986; OLG Düsseldorf AHRS 5350/17).
  • OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der …

    bb.) Einen mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall hatte auch das Oberlandesgericht München (VersR 2002, S. 717) zu entscheiden.
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 121/13

    Ärztliche Aufklärung gegenüber einem Ausländer

    Gibt ein ausländischer Patient, der offenbar der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, während des Aufklärungsgesprächs nicht zu erkennen, dass er die Aufklärung nicht verstanden hat, und verlangt er auch nicht die Zuziehung eines Dolmetschers oder wenigstens eines deutsch sprechenden Familienangehörigen, so kann der Arzt vielmehr davon ausgehen, dass die erteilte Einwilligung in den Eingriff wirksam ist (vgl. nur OLG München, a.a.O. Tz. 80 und VersR 2002, 717; jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6282
OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 7 U 123/97 (https://dejure.org/2001,6282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847
    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung - Bindung an Überweisungsauftrag - Entscheidungskonflikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler ; Injektion ; Paravasat; Ärztliche Aufklärungspflicht ; Bindung an einen Überweisungsauftrag ; Befunderhebung; Entscheidungskonflikt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist über Risiken der Behandlung im Großen und Ganzen und dabei über solche, die dem Eingriff spezifisch anhaften (vgl. aus der Fülle der Rechtsprechung BGH VersR 1989, 514, 515; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785) und die nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannt sind (BGH VersR 1996, 233).

    Maßstab dafür, was für die Entschließung eines Patienten von Bedeutung sein kann, sind Art und Intensität der Belastungen, die für seine körperliche Intensität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 1996, 195, 196 f.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist über Risiken der Behandlung im Großen und Ganzen und dabei über solche, die dem Eingriff spezifisch anhaften (vgl. aus der Fülle der Rechtsprechung BGH VersR 1989, 514, 515; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785) und die nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannt sind (BGH VersR 1996, 233).

    Maßstab dafür, was für die Entschließung eines Patienten von Bedeutung sein kann, sind Art und Intensität der Belastungen, die für seine körperliche Intensität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 1996, 195, 196 f.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist über Risiken der Behandlung im Großen und Ganzen und dabei über solche, die dem Eingriff spezifisch anhaften (vgl. aus der Fülle der Rechtsprechung BGH VersR 1989, 514, 515; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785) und die nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannt sind (BGH VersR 1996, 233).

    Maßstab dafür, was für die Entschließung eines Patienten von Bedeutung sein kann, sind Art und Intensität der Belastungen, die für seine körperliche Intensität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 1996, 195, 196 f.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Der Arzt darf in der Regel davon ausgehen, der Patient vertraue insoweit der ärztlichen Entscheidung und erwarte keine eingehende fachliche Unterrichtung über spezielle medizinische Fragen, jedenfalls solange eine Methode angewandt wird, die dem medizinischen Standard entspricht (vgl. BGH VersR 1988, 179; VersR 1988, 495).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH über die Risiken eines Eingriffs lediglich insoweit, als sie sich für einen medizinischen Laien aus der Art des Eingriffs nicht ohnehin ergaben und soweit sie für seine Entschließung von Bedeutung sein konnten (vgl. BGHZ 90, 103, 105 f. = VersR 1984, 456; NJW 1984, 1807, 1808).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist über Risiken der Behandlung im Großen und Ganzen und dabei über solche, die dem Eingriff spezifisch anhaften (vgl. aus der Fülle der Rechtsprechung BGH VersR 1989, 514, 515; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785) und die nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannt sind (BGH VersR 1996, 233).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Aufzuklären ist über Risiken der Behandlung im Großen und Ganzen und dabei über solche, die dem Eingriff spezifisch anhaften (vgl. aus der Fülle der Rechtsprechung BGH VersR 1989, 514, 515; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785) und die nach dem medizinischen Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannt sind (BGH VersR 1996, 233).
  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht, …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Der Beklagte zu 1 war an die Durchführung des Überweisungsauftrags gebunden, da die von ihm erbetene Leistung den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht und nicht contraindiziert war (vgl. BGH VersR 1994, 102, 103 = NJW 1994, 797 f.).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Daß es bei Einstichen zu Reizungen, Rötungen und kleinen Hämatomen kommen kann, ist auch einem Laien bekannt, so dass der behandelnde Arzt davon ausgehen darf, dass solche Risiken nicht besonders erwähnt werden müssen (vgl. für die Wundinfektion BGH VersR 1989, 512, 513).
  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97
    Maßstab dafür, was für die Entschließung eines Patienten von Bedeutung sein kann, sind Art und Intensität der Belastungen, die für seine körperliche Intensität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 1996, 195, 196 f.; NJW 1996, 779, 781; VersR 1996, 1239, 1240; VersR 2000, 725, 726 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

  • OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07

    Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer …

    Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über …

    Rn. 41 Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2002, 717, zitiert nach juris) greift für den vorliegenden Fall nicht ein.
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