Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.04.2002 | OLG Koblenz, 29.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6424
OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BUZ § 2 Abs. 3; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2 Abs. 3 § 5 § 7
    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbare Tätigkeit; Verweisungstätigkeit; Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit; Vermutungswirkung; Nachprüfungsverfahren; Erklärungspflicht des Versicherers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 831 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Alsdann stand ihm für die Einzahlung eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche zur Verfügung, ferner wäre eine - zusätzliche - Verzögerung von bis zu 14 Tagen unschädlich gewesen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

    Eine Spanne von weniger als drei Wochen zwischen Einzahlung und Zustellung gab auch keinen Anlass, Unregelmäßigkeiten zu vermuten, denen man hätte nachgehen müssen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Der Kläger durfte zunächst untätig bleiben, bis er die Gerichtskostenrechnung vom 24. September 1998 (GA 13) am 28. September 1998 (GA 70) erhalten hatte (vgl. BGH VersR 1995, 361/362).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Dieses Verfahren ist an bestimmten Formalien geknüpft, nämlich insbesondere an eine förmliche Mitteilung, dass dieses Verfahren eingeleitet worden ist, samt Gegenüberstellung des vom Versicherer angenommenen Ist-Zustands gegenüber dem zur Zeit des Anerkenntnisses zugrundegelegten Zustand (vgl. dazu Senat NVersZ 1999, 563 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …

    Ein Versicherer kann auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen (…vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22];… so auch OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145];… OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030, 1033 f. [juris Rn. 80]; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355, 356 [juris Rn. 12];… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. M. Rn. 129;… Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 174 Rn. 2;… a.A. Lücke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 173 Rn. 14).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der …

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11;… Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14;… Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.;… Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    Rn. 69 "Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen. Die gegenteilige Auffassung des Klägers liefe darauf hinaus, dass bei einer in der Vergangenheit abgeschlossenen, erst nachträglich angezeigten Beeinträchtigung des Versicherungsnehmers, die die Berufsfähigkeit zeitweise ausschloss, der Versicherer unweigerlich über das Ende der Beeinträchtigung hinaus so lange leistungspflichtig bliebe, bis er das förmliche Nachprüfungsverfahren durchgeführt hat.

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen …

    § 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (…vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung …

    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.
  • LG München I, 20.04.2017 - 23 O 12413/15

    Rente, Leistungen, Beitragspflicht, Krankheit, Erkrankung, Versicherungsvertrag, …

    Unerlässt der Versicherer diese Erklärung, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt, und kann sich von dem zu unterstellenden bedingungsgemäßen Anerkenntnis nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens lösen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2001, Az. 4 U 206/00).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen …

    Denn auch bei Arbeitslosen ist auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen (OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355), es sei denn, der VN wäre bereits vor der Arbeitslosigkeit aus freien Stücken aus dem Berufsleben ausgeschieden (BGH VersR 1987, 753), was hier aber nicht gegeben ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des …

    (Wie Urteil des Senats vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 - bereits eingesandt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5034
BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01 (https://dejure.org/2002,5034)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2002 - IV ZR 89/01 (https://dejure.org/2002,5034)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01 (https://dejure.org/2002,5034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    VBLS § 19; ; VBLS § 23 Abs. 2; ; VO 2000 § 14; ; VO 2000 § 4 Abs. 1; ; VO 2000 § 18 Abs. 1; ; VO 2000 § 18 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsanstalt - Pflichtversicherung - Sparkasse - Versicherungsfall - Versicherungsrente - Kündigung des Beteiligungsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBLS
    Pflicht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zum Abschluß eines ihr von einem Versicherten angetragenen Erlaßvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01
    Art und Umfang dieser Leistungen sind vielmehr - auch für den Fall der Beendigung der Beteiligung - in der Satzung der Beklagten, deren Regelungen Allgemeine Versicherungsbedingungen darstellen (BGHZ 103, 370, 377), ausdrücklich geregelt (§§ 37 Abs. 1 b, 44, 44 a VBLS).

    a) Auszugehen ist von einer Bindung (auch) des Klägers - als am Vertragsschluß nicht beteiligten Versicherten - an die durch den Gruppenversicherungsvertrag begründeten Rechtsverhältnisse (vgl. dazu BGHZ 103, 370, 379 f.; 142, 103, 106).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01
    b) Umstände, die ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Erlaßvereinbarung begründen könnten (vgl. BGHZ 136, 161, 166), hat der Kläger nicht schlüssig dargelegt.
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01
    Was dergestalt zum Vertragsinhalt erhoben worden ist, kann nicht bloße Geschäftsgrundlage desselben sein (vgl. dazu BGHZ 74, 370, 372 f., BGH, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90 - ZIP 1991, 1599 unter 1).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01
    a) Auszugehen ist von einer Bindung (auch) des Klägers - als am Vertragsschluß nicht beteiligten Versicherten - an die durch den Gruppenversicherungsvertrag begründeten Rechtsverhältnisse (vgl. dazu BGHZ 103, 370, 379 f.; 142, 103, 106).
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer …

    Auszug aus BGH, 17.04.2002 - IV ZR 89/01
    Was dergestalt zum Vertragsinhalt erhoben worden ist, kann nicht bloße Geschäftsgrundlage desselben sein (vgl. dazu BGHZ 74, 370, 372 f., BGH, Urteil vom 27. September 1991 - V ZR 191/90 - ZIP 1991, 1599 unter 1).
  • BGH, 17.10.2018 - IV ZR 163/17

    Versorgungsausgleich betr. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung einer …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (…vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173 unter II [juris Rn. 33]) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. nur Senatsurteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831 unter 2 [juris Rn. 12];… vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 unter I 4 b [juris Rn. 23]; st. Rspr.), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17. April 2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
  • LG Karlsruhe, 17.07.2024 - 6 O 57/24

    Umstellung von Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; keine Amtsermittlung in …

    Das beruht darauf, dass der Grundsatz von Treu und Glauben das gesamte Rechtsleben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6.12.1978 - IV ZR 129/77, VersR 1979, 173) und in besonderem Maße das Versicherungsverhältnis in der Weise beherrscht (vgl. BGH, Urteile vom 17.04.2002 - IV ZR 89/01, VersR 2002, 831; vom 3.11.1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; ständige Rechtsprechung), dass ihm auch jenseits der in Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen Geltung verschafft werden kann und muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6522
OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99 (https://dejure.org/2000,6522)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2000 - 10 U 1667/99 (https://dejure.org/2000,6522)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2000 - 10 U 1667/99 (https://dejure.org/2000,6522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BB-BUZ § 7

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 7
    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - prozessuales Teilanerkenntnis - Nachprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Teilanerkenntnis; Nachprüfungsverfahren; Versicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Dem Versicherten wird deshalb ein gewisser "Bestandschutz" gesichert (BGH Urteil vom 16.12.1987 -- VersR 1988, 281).

    Der Versicherer soll sich nicht durch einseitige Erklärung von seiner in § 7 BB-BUZ festgelegten Selbstbindung nach Abgabe eines Leistungsanerkenntnisses befreien können (BGH VersR 1988, 281).

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Der Versicherer bleibt an sein Anerkenntnis solange gebunden, bis er mit Erfolg das Verfahren nach § 7 BB-BUZ durchgeführt hat (BGH Urteil vom 5.10.1983 -- IV a ZR 11/82 -- VersR 1984, 51; 1987, 808).
  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Gegen dieses Teilurteil hat die Beklagte Berufung eingelegt (10 U 1541/99).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Der Versicherer bleibt an sein Anerkenntnis solange gebunden, bis er mit Erfolg das Verfahren nach § 7 BB-BUZ durchgeführt hat (BGH Urteil vom 5.10.1983 -- IV a ZR 11/82 -- VersR 1984, 51; 1987, 808).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.1990 - 12 U 84/89

    Spätere Verweisung nach unwirksamer Befristung im Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit kann der Versicherte nur dann noch auf einen Vergleichsberuf verwiesen werden, wenn sich der Grad der Berufsunfähigkeit seit dem Anerkenntnis gebessert hat (OLG Karlsruhe Urteil vom 16.8.19990 -- 12 U 84/89 -- r+s 1992, 321).
  • OLG Köln, 13.12.1990 - 5 U 126/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99
    Das Nachprüfungsverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit, die Verweisbarkeit auf einen Vergleichsberuf wegen später hinzukommender Kenntnisse und Fähigkeiten erneut zu prüfen (OLG Köln Urteil vom 13.12.1990 -- 5 U 126/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht