Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 17.11.2000 - 12 O 359/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2002, 835
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 14.03.2012 - 5 U 358/11
Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten …
Die Beklagte hätte lediglich in dem Schreiben vom 26.01.2009 (Bl. 8 d.A.) auf die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung hinweisen müssen und dem Kläger die Nachteile kurz aufführen können, die ihm drohten, wenn er später ohne zwischenzeitliche Anwartschaftsversicherung erneut eine Krankenversicherung abschließen will (zu den Aufklärungspflichten hinsichtlich der Möglichkeit, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen: LG Stuttgart, VersR 2002, 835). - LG Frankfurt/Main, 02.08.2018 - 23 S 12/15
Krankenversicherung - Beratungspflicht Anwartschaftsversicherung
Der hiesige Fall ist auch nicht mit einem Wegzug des Versicherungsnehmers ins Ausland zu vergleichen, bei dem das Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. März 2012 - 5 U 358/11 -, juris bzw. das LG Stuttgart, VersR 2002, 835 [LG Stuttgart 17.11.2000 - 12 O 359/00] davon ausgingen, dass der Versicherer bei Anzeige eines Wegzugs ins Ausland verpflichtet sei, den Versicherungsnehmer über die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes, vor allem jene einer Anwartschaftsversicherung, zu beraten.
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