Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1168
BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - III ZR 97/01 (https://dejure.org/2002,1168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 839 Fe

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstückes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Amtshaftung trotz unzutreffender Auskunft, wenn Falschheit offenkundig? (IBR 2002, 327)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 944
  • NJ 2002, 430
  • VersR 2003, 205
  • WM 2002, 2115
  • DVBl 2002, 1114
  • BauR 2002, 1529
  • BauR 2003, 431 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00

    Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei …

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Diese - der Mitverschuldensprüfung vorgeschaltete - Frage beurteilt sich vorrangig nach dem Schutzzweck der jeweiligen behördlichen Maßnahme (zur Abgrenzung von objektiver Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendem Verschulden [dort: bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung] s. Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 63/00 = NJW 2002, 432; für BGHZ 149, 50 vorgesehen).
  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 191/00

    Feststellungsinteresse bei künftigem Schaden; Amtshaftungsanspruch bei …

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Die Auskunft war nämlich hinsichtlich der Flurstücke 141 bis 143 objektbezogen und schützte insoweit jeden, der im berechtigten Vertrauen auf ihre Richtigkeit Rechtsgeschäfte über die darin bezeichneten Grundstücke tätigte (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2001 - III ZR 191/00 = NVwZ 2002, 373, 374).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00

    Amtshaftung einer Gemeinde für unrichtige Auskünfte über die Bebaubarkeit von …

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Das Landgericht hat der auf Zahlung von 130.429,94 DM nebst Zinsen gerichteten Klage zur Hälfte, das Berufungsgericht hat ihr in vollem Umfang (bis auf einen Teil der Zinsforderung) stattgegeben (NVwZ-RR 2001, 704).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2000 - 8 U 41/00

    Arzthaftungsprozeß; Mangelnde Kenntnisse des Patienten; Substantiierungspflicht; …

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01
    Dies hat der 8. Zivilsenat des Berufungsgerichts im Urteil des Parallelprozesses, den der Ehemann der Klägerin wegen derselben Auskunft gegen die Beklagte geführt hat und in dem auch dieselben Prozeßbevollmächtigten tätig geworden sind, eingehend dargelegt (Urteil vom 9. November 2000 - 8 U 41/00; bestätigt durch nicht mit Gründen versehenen Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2001 - III ZR 312/00): Der Ehemann war Architekt und nach eigenen Angaben "Grundstücksprofi".
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Tz, 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    Der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 28. September 2006 - 6 B 10895/06 -, NVwZ 2006, 1426, beschäftigt sich mit möglichen Amtshaftungsansprüchen überhaupt nicht, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2004 - III ZR 97/01 -, MDR 2002, 944, und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 63/00 -, NJW 2002, 432, jedenfalls nicht mit der Frage, ob ein solcher "offensichtlich" ausgeschlossen wäre.
  • BGH, 19.01.2023 - III ZR 234/21

    Amtshaftungsanspruch gegen gesetzliche Krankenkasse bei Missachtung der …

    Deshalb fehlt die "Verlässlichkeitsgrundlage" gerade dann, wenn der Empfänger zum Beispiel die Unrichtigkeit einer Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (Senat, Urteil vom 11. April 2002 - III ZR 97/01, VersR 2003, 205 f).
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer …

    Rn. 17 a) Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse beziehungsweise sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB, sondern bereits eine solche der objektiven Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (Senat, Urteile vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, MDR 2008, 22, 23 f;… vom 10. April 2003 aaO; vom 11. April 2002 - III ZR 97/01, MDR 2002, 944 und vom 11. Oktober 2001 - III ZR 63/00, BGHZ 149, 50, 53 f;… Staudinger/Wöstmann, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 248).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Diese - der Mitverschuldensprüfung vorgeschaltete - Frage beurteilt sich vorrangig nach dem Schutzzweck der jeweiligen behördlichen Maßnahme (Senatsurteile BGHZ 149, 50, 53 f.; vom 11. April 2002 - III ZR 97/01 - VersR 2003, 205 f. …und vom 10. April 2003 aaO).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 36/08

    Amtshaftung der Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluss: Verzögerungen bei …

    Denn die Reichweite des Vertrauensschutzes und die Verpflichtung auf Erteilung von Auskünften und Informationen bestimmt sich entsprechend dem Schutzzweck der Haftungsgrundlagen nicht lediglich nach objektiven Umständen, sondern auch nach subjektiven Kenntnissen und sich aufdrängenden Erkenntnismöglichkeiten, bei denen es sich nicht erst um eine Frage des mitwirkenden Verschuldens handelt (vgl. BGH MDR 2002, 944 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16

    Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Rn. 13).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2021 - 4 U 404/20

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einer fehlerhaften …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4. 2002, BGH-Report 2002, 626 ff.).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205).

  • OLG Koblenz, 12.12.2007 - 1 U 180/07

    Amtshaftung: Falsche Auskunft eines Sachbearbeiters der Baubehörde über die …

    Diese Prüfung ist nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB anzusetzen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002, BGH-Report 2002, 626 ff).
  • VG Berlin, 19.02.2025 - 4 L 847.24

    Nutzung von Wanddrucker kein zulassungspflichtiges Handwerk

    Für objektbezogene Auskünfte ist daher anerkannt, dass diese als sog. Verlässlichkeitsgrundlage jeden schützt, der im berechtigten Vertrauen auf ihre Richtigkeit Rechtsgeschäfte über die in der Auskunft bezeichneten Objekte tätigt (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - III ZR 97/01 - juris, Rn. 10, juris; KG…, Urteil vom 3. März 2023 - 9 U 27/21 - juris, Rn. 24 ).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die …

  • OLG Jena, 01.07.2009 - 4 U 588/08

    Keine Amtshaftung bei fehldendem Ursachenzusammenhang zwischen (angeblich …

  • OLG Koblenz, 09.07.2008 - 1 U 1210/07

    Amtshaftung bei Rücknahme einer Baugenehmigung

  • OLG Hamm, 05.03.2010 - 11 U 115/09

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über die gesicherte Erschließung eines …

  • KG, 03.03.2023 - 9 U 27/21

    Drittschützende Wirkung einer Auskunft über Nutzungsmöglichkeit von …

  • LG Stuttgart, 23.12.2025 - 7 O 464/21

    Amtshaftung wegen fehlerhafter sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht