Rechtsprechung
| KG, 27.01.2003 - 20 U 285/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeldanspruch erst, wenn der Patient in die Operation auch nach Aufklärung nicht eingewilligt hätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
Ansprüche des Patienten bei ohne Einwilligung durchgeführter Operation
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1320
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung …
Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt. - LG Itzehoe, 07.03.2024 - 4 O 44/23
Amtspflichtverletzung durch Impfung bei Vorliegen eines Corona-Impfschadens
Rn. 17 Die nach Amtshaftungsgrundsätzen einstandspflichtige Körperschaft haftet für einen in Ausübung des ihm anvertrauten öffentlichen Amtes behandelnden Arzt bei einem Behandlungsfehler, d.h. wenn dieser gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Behandlung des Patienten einschließlich der therapeutischen Aufklärung verstoßen hat und hieraus ein kausaler Schaden erwachsen ist, wie auch bei einem bloßen Aufklärungsfehler, wenn er bei im Übrigen ordnungsgemäßer Behandlung den Patienten nicht hinreichend aufgeklärt hat und deshalb der mit der Behandlung verbundene Eingriff in den Körper und/oder die Gesundheit des Patienten nicht gerechtfertigt ist (KG, Urteil v. 27.01.2003, 20 U 285/01). - LG Köln, 13.09.2006 - 25 O 713/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
Zu entschädigen ist die durch die Operationserweiterung erfolgte Körperverletzung, nicht dagegen eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts an sich (vgl. insoweit KG VersR 2004, 1320, 1321; s.a. Katzenmeier,Arzthaftungsrecht, S. 111 ff. m.w.N.).
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