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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14406
OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03 (https://dejure.org/2004,14406)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2004 - 9 U 67/03 (https://dejure.org/2004,14406)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2004 - 9 U 67/03 (https://dejure.org/2004,14406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen der Verletzung der Meldepflicht des Versicherten; Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen verspäteter Einreichung der Stehlgutliste; Zeitnahe Einreichung der Stehlgutliste zur Minderung der sogenannten Vertragsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbruch: Liste gestohlener Gegenstände ist sofort abzugeben andernfalls muss die Hausratversicherung nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1453
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03
    Rn. 16 Für folgenlose, nach dem Versicherungsfall begangene Obliegenheitsverletzungen tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 1998, 447; BGH VersR 1969, 651) nur ein, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv - d. h. generell - geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und subjektiv von einigem Gewicht war, d. h. den Versicherungsnehmer muß ein erhebliches Verschulden treffen.
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03
    Es liegt kein Verhalten vor, das nach den Umständen auch einem ordentlichen VN leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. zu dieser Definition z.B. BGH r+s 1989, 5f).
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68

    Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht …

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03
    Rn. 16 Für folgenlose, nach dem Versicherungsfall begangene Obliegenheitsverletzungen tritt Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 1998, 447; BGH VersR 1969, 651) nur ein, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv - d. h. generell - geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und subjektiv von einigem Gewicht war, d. h. den Versicherungsnehmer muß ein erhebliches Verschulden treffen.
  • OLG Hamm, 07.09.1994 - 20 U 73/94

    Obliegenheitsverletzung bei verspäteter Erstellung und Übersendung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2004 - 9 U 67/03
    Rn. 17 Die verspätete Abgabe der endgültigen Stehlgutliste war geeignet, die Interessen der Beklagten zu gefährden (OLG Hamm r+s 95, 145; Senat r+s 95, 147).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines …

    Einer Belehrung des Versicherers über diese Obliegenheit ist nicht erforderlich (vgl. Senat VersR 2004, 1453; r+s 2003, 202; r+s 1996, 323).
  • OLG Celle, 17.11.2009 - 8 U 92/09
    Vielmehr ist zu erwarten, dass jeder Versicherungsnehmer sich im Schadensfall selbst über die einschlägigen Bestimmungen unterrichtet, was bei der für jedermann verständlichen Obliegenheit des Einreichens einer Stehlgutliste bei der Polizei auch ohne Weiteres möglich ist (vgl. OLG Celle ZfS 2007, 637 [OLG Celle 25.10.2006 - 8 W 76/06]; OLG Köln VersR 2004, 1453).
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