Rechtsprechung
| OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- dahlbokum.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Herstellers einer Faltschachtelverpackungsanlage für Tiefkühlkost wegen Verletzung von Konstruktions- und Instruktionspflichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzpflicht wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft; Vorliegen einer vertraglichen Abrede mit Schutzwirkung für Dritte; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 22.03.2001 - 2 -O- 840/99
- LG Bremen, 22.03.2001 - 2 O 840/99
- OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 11/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 207
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine solche Instruktion auch nicht deshalb unnötig, weil die Personen, die die Anlage betätigten, mit den Gefahren vertraut waren oder weil die Gefahrenquelle offensichtlich war oder weil es um Gefahren ging, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (vgl. zu den Grenzen der Instruktionspflicht BGH, NJW 1999, 2815, 2816; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 285, 286 f.; Kullmann, NJW 2000, 1912, 1913). - BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58
Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
Es handelte sich insoweit um eine vertragliche Abrede mit Schutzwirkung für Dritte und zwar mit Schutzwirkung auch für den Kläger, zumal der Kläger wie das übrige Bedienungspersonal in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Käufer der Anlage stand, dieser also für das "Wohl und Wehe" des Klägers verantwortlich war (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall bei BGH, NJW 1956, 1193, sowie BGH, NJW 1959, 1676). - BGH, 25.04.1956 - VI ZR 34/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
Es handelte sich insoweit um eine vertragliche Abrede mit Schutzwirkung für Dritte und zwar mit Schutzwirkung auch für den Kläger, zumal der Kläger wie das übrige Bedienungspersonal in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Käufer der Anlage stand, dieser also für das "Wohl und Wehe" des Klägers verantwortlich war (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall bei BGH, NJW 1956, 1193, sowie BGH, NJW 1959, 1676). - OLG Düsseldorf, 16.08.1988 - 4 U 268/87
Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beklagte die Gefahrenlage durch das Inverkehrbringen einer nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechenden Anlage geschaffen hat, ihr Verhalten insoweit als grob fahrlässig einzustufen ist, sie daneben schuldhaft gegen ihre Instruktionspflichten verstoßen und nicht hinreichend auf die durch ihren Eingriff geschaffene besondere Gefahrenlage hingewiesen hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, VersR 1989, 1158, 1159), hält der Senat eine Haftungsverteilung von 60 % für die Beklagte, von 20 % für den Kläger und von 20 % für den Zeugen ... für angemessen. - OLG Karlsruhe, 07.08.1990 - 17 U 151/88
Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine solche Instruktion auch nicht deshalb unnötig, weil die Personen, die die Anlage betätigten, mit den Gefahren vertraut waren oder weil die Gefahrenquelle offensichtlich war oder weil es um Gefahren ging, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (vgl. zu den Grenzen der Instruktionspflicht BGH, NJW 1999, 2815, 2816; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 285, 286 f.; Kullmann, NJW 2000, 1912, 1913).
- BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05
Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …
a) § 3 Abs. 1 und 3 GSG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (Senat, Urteile vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 - VersR 1980, 380, 382 m.w.N. und vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - VersR 1983, 346, 347; Beschlüsse vom 17. Januar 1984 - VI ZR 35/83 - VersR 1984, 270 und vom 28. April 1987 - VI ZR 247/86 - VersR 1988, 635, 636; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1989, 1158 mit Nichtannahmebeschluss des Senats vom 7. März 1989 - VI ZR 257/88 - OLG Bremen, VersR 2004, 207, 208 mit Nichtzulassungsbeschluss des Senats vom 15. Juli 2003 - VI ZR 11/03 - Kullmann in Kullmann/Pfister, aaO, S. 3). - LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und …
Ein höheres Mitverschulden sieht das Gericht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht (siehe zu vergleichbaren Fällen auch: LG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1033: 1/3; OLG Bremen, VersR 2004, 207: 20%). - LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …
a) § 3 Abs. 1 und 3 GSG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (Senat, Urteile vom 11. Dezember 1979 - VI ZR 141/78 - VersR 1980, 380, 382 m.w.N. und vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - VersR 1983, 346, 347; Beschlüsse vom 17. Januar 1984 - VI ZR 35/83 - VersR 1984, 270 und vom 28. April 1987 - VI ZR 247/86 - VersR 1988, 635, 636; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1989, 1158 mit Nichtannahmebeschluss des Senats vom 7. März 1989 - VI ZR 257/88 - OLG Bremen, VersR 2004, 207, 208 mit Nichtzulassungsbeschluss des Senats vom 15. Juli 2003 - VI ZR 11/03 - Kullmann in Kullmann/Pfister, aaO, S. 3).
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