Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17939
OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01 (https://dejure.org/2002,17939)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.12.2002 - 4 U 15/01 (https://dejure.org/2002,17939)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 4 U 15/01 (https://dejure.org/2002,17939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • dahlbokum.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Herstellers einer Faltschachtelverpackungsanlage für Tiefkühlkost wegen Verletzung von Konstruktions- und Instruktionspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft; Vorliegen einer vertraglichen Abrede mit Schutzwirkung für Dritte; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
    Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine solche Instruktion auch nicht deshalb unnötig, weil die Personen, die die Anlage betätigten, mit den Gefahren vertraut waren oder weil die Gefahrenquelle offensichtlich war oder weil es um Gefahren ging, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (vgl. zu den Grenzen der Instruktionspflicht BGH, NJW 1999, 2815, 2816; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 285, 286 f.; Kullmann, NJW 2000, 1912, 1913).
  • BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58

    Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
    Es handelte sich insoweit um eine vertragliche Abrede mit Schutzwirkung für Dritte und zwar mit Schutzwirkung auch für den Kläger, zumal der Kläger wie das übrige Bedienungspersonal in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Käufer der Anlage stand, dieser also für das "Wohl und Wehe" des Klägers verantwortlich war (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall bei BGH, NJW 1956, 1193, sowie BGH, NJW 1959, 1676).
  • BGH, 25.04.1956 - VI ZR 34/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
    Es handelte sich insoweit um eine vertragliche Abrede mit Schutzwirkung für Dritte und zwar mit Schutzwirkung auch für den Kläger, zumal der Kläger wie das übrige Bedienungspersonal in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Käufer der Anlage stand, dieser also für das "Wohl und Wehe" des Klägers verantwortlich war (vgl. dazu den ähnlich gelagerten Fall bei BGH, NJW 1956, 1193, sowie BGH, NJW 1959, 1676).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1988 - 4 U 268/87
    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Beklagte die Gefahrenlage durch das Inverkehrbringen einer nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechenden Anlage geschaffen hat, ihr Verhalten insoweit als grob fahrlässig einzustufen ist, sie daneben schuldhaft gegen ihre Instruktionspflichten verstoßen und nicht hinreichend auf die durch ihren Eingriff geschaffene besondere Gefahrenlage hingewiesen hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf, VersR 1989, 1158, 1159), hält der Senat eine Haftungsverteilung von 60 % für die Beklagte, von 20 % für den Kläger und von 20 % für den Zeugen ... für angemessen.
  • OLG Karlsruhe, 07.08.1990 - 17 U 151/88
    Auszug aus OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01
    Entgegen der Ansicht der Beklagten war eine solche Instruktion auch nicht deshalb unnötig, weil die Personen, die die Anlage betätigten, mit den Gefahren vertraut waren oder weil die Gefahrenquelle offensichtlich war oder weil es um Gefahren ging, die sich aus einem vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (vgl. zu den Grenzen der Instruktionspflicht BGH, NJW 1999, 2815, 2816; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 285, 286 f.; Kullmann, NJW 2000, 1912, 1913).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bremen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht