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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 06.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2472
OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04 (https://dejure.org/2004,2472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2004 - 20 U 103/04 (https://dejure.org/2004,2472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 20 U 103/04 (https://dejure.org/2004,2472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12
    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Diebstahls an einem Krad; Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage einer Zeugin; Fehlende Erinnerungen an das Randgeschehen als Indiz für eine falsche Aussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1056 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 333
  • MDR 2005, 863
  • NZV 2005, 154
  • VersR 2005, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04
    Es steht nicht mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, NJW 1993, 935, 937 unter II 3 a; NJW 2000, 953 f. unter II 3 b) fest, dass der Kläger am Morgen des 03.08.2003 zusammen mit der Zeugin zu dem Abstellplatz ging, um mit dem Krad nach Hause zu fahren, und das Krad nicht wieder vorfand.
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04
    Es steht nicht mit dem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, NJW 1993, 935, 937 unter II 3 a; NJW 2000, 953 f. unter II 3 b) fest, dass der Kläger am Morgen des 03.08.2003 zusammen mit der Zeugin zu dem Abstellplatz ging, um mit dem Krad nach Hause zu fahren, und das Krad nicht wieder vorfand.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04
    Die Redlichkeitsvermutung (vgl. BGHZ 132, 79 = VersR 1996, 575; VersR 1997, 733) ist erschüttert.
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2004 - 20 U 103/04
    Die Redlichkeitsvermutung (vgl. BGHZ 132, 79 = VersR 1996, 575; VersR 1997, 733) ist erschüttert.
  • OLG Hamm, 07.09.2007 - 20 U 54/07

    Hausratversicherung bei Wohnungswechsel

    Kann der Versicherungsnehmer diesen Beweis nicht durch Zeugen erbringen, so kann auf seine Angaben zurückgegriffen werden, falls die - zugunsten des VN sprechende - Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert ist (BGH VersR 1997, 733; Senat VersR 2005, 1071).
  • LG Dortmund, 26.06.2013 - 22 O 189/08

    Fahrzeugversicherung, Teileentwendung, äußeres Bild, Redlichkeitsvermutung, …

    Rn. 25 Denn eine etwaige Kenntnis des Versicherers von einer vorausgegangenen Vorstrafe rechtfertigt es jedenfalls nicht, einen vorbestraften Kläger besser zu stellen, als jeden anderen Versicherungsnehmer und es dem Versicherer zu versagen, sich auf die Erschütterung der Redlichkeitsvermutung zu berufen (OLG Hamm NJW-RR 2005, 333).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 5 U 161/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6602
OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 5 U 161/04 (https://dejure.org/2004,6602)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.10.2004 - 5 U 161/04 (https://dejure.org/2004,6602)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 5 U 161/04 (https://dejure.org/2004,6602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstmord ist kein Unfall - "Totalschaden" eines Porsche durch Verwesung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 260
  • NZV 2005, 155
  • VersR 2005, 1071
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 2 U 210/93

    Unfall; Fahrzeugversicherung; Farbspritzarbeit; Lackschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 5 U 161/04
    Soweit aus diesen Erwägungen die bloße Verunreinigung durch Farbpartikel (Sprühnebel), die erst durch chemische Veränderung des Lacks zu einem Fahrzeugschaden führt, nicht als mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis qualifiziert worden ist, auch wenn die Farbpartikel den Gesetzen der Mechanik folgend auf das Fahrzeug gelangt sind ( OLG Oldenburg, VersR 1994, S. 1335 ), liegt im Streitfall eine vergleichbare Fallkonstellation vor mit der Folge, dass das Vorliegen einer mechanischen Einwirkung zu verneinen ist.
  • OLG Hamm, 29.10.1986 - 20 U 128/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2004 - 5 U 161/04
    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass beispielsweise das Eindringen von Wasser (Hochwasser, aufkommende Flut, starke Regenfälle) nicht als mechanische Gewalt anzusehen sei und in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verwiesen, dass Schäden durch Salzwasser als auf chemischen Einwirkungen beruhend zu qualifizieren seien (Stiefel/Hofmann, aaO, Rdnr. 67 unter Hinweis auf OLG Hamm, VersR 1988, S. 239 und LG Köln, VersR 1970, S. 344); chemische und nicht mechanische Einwirkungen stellten insoweit beispielsweise auch das Platzen eines Säurerohrs in der Nähe eines Parkplatzes mit der Folge der Beschädigung von Lack und Verchromung eines parkenden PKW, das Platzen eines Ballons mit Salpetersäure mit der Folge der Zerstörung der Batterie des Fahrzeugs oder das Spritzen von Bremsöl auf die Aufbauten eines Fahrzeugs mit der Folge der Beschädigung der Lackierung dar (…vgl. Stiefel/Hofmann, aaO, Rdnr. 68).
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